[16.2.2021] Damit Städte und Gemeinden bei der OZG-Umsetzung die für sie relevanten Einzelleistungen besser im Blick behalten können, gibt es jetzt den OZG Kompass. Bei der Plattform handelt es sich um ein Angebot des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe (krz).
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist eine anspruchsvolle Aufgabe für die Kommunen – nicht zuletzt, weil es mittlerweile circa 7.000 OZG-Einzelleistungen gibt. Über die Plattform OZG Kompass des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe (krz) können Städte und Gemeinden deshalb jetzt gezielt herausfinden, welche OZG-Einzelleistungen für ihre Größenzugehörigkeit relevant sind. Erstellt hat das neue Angebot Jonas Linde, ehemaliger Auszubildender des krz.
In dem Tool zur Verwaltung der OZG Leistungen wurden die erarbeiteten Ergebnisse der Facharbeitsgruppe OZG zusammengetragen und stehen nun den Kommunen im Verbandsgebiet zur Verfügung, informiert das krz. Die Fachgruppe bestehe aus dem Institut für Verwaltungsmanagement, Mittelstandsforschung und Zukunftsplanung (IVMhoch2), sowie dem krz und seinen Verbandskommunen. Damit Anwender die Plattform effektiv nutzen können, biete der Lemgoer IT-Dienstleister am 23. Februar 2021 ein Online-Seminar an, das sich in zwei Blöcken mit der Handhabung des OZG Kompass befasst. Für den ersten Teil der Veranstaltung sei eine Grundlagenschulung zum OZG Kompass vorgesehen. Der zweite Teil vertiefe die zuvor vermittelten Grundlagen. Der Fokus liege dabei vor allem auf dem Pflegen von Inhalten, wozu individuelle Angaben, das Anlegen neuer Benutzer und das Bewerten von Formularen zählen. Zusätzlich erhalten die Seminarteilnehmer einen Einblick in das Hinzufügen neuer Produkte, was in der Form agiler Software-Entwicklung implementiert werde.
Dozent Jonas Linde erläutert: „Neben dem primären Ziel, unseren Verbandskommunen und Kunden die Handhabung des OZG Kompass zu erläutern, dient das Seminar auch dazu, die Plattform zu erweitern. Durch den direkten Austausch mit den Anwendern und Interessierten können wir die Plattform so erweitern, dass sie die Bedürfnisse der Kommunen bestmöglich aufgreift und damit die Erfüllung des Onlinezugangsgesetzes im Verbandsgebiet unterstützt.“
(co)
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