[31.8.2021] In Niedersachsen können Anträge für das Landesblindengeld und den Landesblindenfonds erstmals barrierefrei online gestellt werden. Pilotiert werden die Online-Anträge von mehreren Kommunen sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung startet jetzt in die Pilotphase für die Online-Anträge zum Landesblindengeld (LBG) und Landesblindenfonds (LBF). Bislang waren für beide Anträge Papierformulare auszufüllen. Nun können sie laut Ministerium barrierefrei per Computer oder über ein mobiles Endgerät via Internet gestellt werden. Niedersachsen habe die Prototypen für beide Anträge in enger Kooperation mit insgesamt elf Kommunen und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erstellt. Auch blinde Bürgerinnen und Bürger waren an dem Entwicklungsprozess beteiligt. Ihre Ergänzungen hätten maßgeblich dazu beigetragen, die Zugänge alltagstauglich und barrierefrei einzurichten. So lassen sich die Anträge beispielsweise mithilfe gängiger digitaler Sprachassistenten ausfüllen und einreichen. Den Online-Antrag für das LBG, mit dem durch Blindheit bedingte Mehraufwendungen ausgeglichen werden, erproben zunächst die Grafschaft Bentheim, die Stadt Hannover, die Region Hannover, der Landkreis Peine sowie der Landkreis Wolfenbüttel. Das Projekt sei Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). In diesem Kontext ist das Land Niedersachsen für das Teilprojekt Digitalisierung im Themenfeld Gesundheit zuständig. Damit betraut seien das Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie das Landesministerium für Inneres und Sport. Für 18 relevante Leistungen werden der digitale Antragsprozess sowie die notwendige technische Infrastruktur entwickelt. Nach dem Prinzip Einer für Alle werden die erarbeiteten Lösungen auch Kommunen in den anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt.
Für den niedersächsischen Landesblindenfonds, der blinde Menschen in außergewöhnlichen, herausfordernden Lebenssituationen unterstützt, startet das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie den Pilotbetrieb.
„Die Pilotphase dieser beiden Online-Anträge ist ein weiterer, wichtiger Baustein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung“, sagt der IT-Bevollmächtigte der Niedersächsischen Landesregierung, Chief Information Officer (CIO) Horst Baier. „Noch in diesem Jahr erhalten alle Kommunen das Angebot zur Nutzung. Ebenso ist das Bereitstellen für andere Bundesländer geplant. Besonders freue ich mich über die sehr erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Land Niedersachsen und den Kommunen. Die enorme Herausforderung, die Verwaltung zu digitalisieren, können wir nur gemeinsam meistern. Hand in Hand und mit einem klaren Plan.“
(ve)
Hilfen für blinde Menschen in Niedersachsen (Deep Link)
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