[23.8.2022] Seit Juni 2020 steht der Antrag auf Arbeitslosengeld II als Online-Dienst für kommunale Jobcenter in ganz Deutschland zur Verfügung. Über 50.000 digitale Anträge wurden seitdem eingereicht. Mittlerweile steht der Dienst auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung.
Mehr als 50.000 Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen zwei Jahren Arbeitslosengeld II online beantragt. Das teilt jetzt das hessische Ministerium für Soziales und Integration mit. Seit Juni 2020 steht der Online-Dienst für kommunale Jobcenter in ganz Deutschland zur Verfügung. Erarbeitet habe ihn das Bundesland im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Seit Kurzem kann er auch in ukrainischer Sprache genutzt werden. „Der ALG II-Online-Dienst, den Hessen realisiert hat, ist einer der großen Erfolge aus der OZG-Umsetzung. Damit werden die Vorteile des Einer-für-Alle-Prinzips für die Kommunen sehr schön belegt“, sagt Staatssekretär und Bundes CIO Markus Richter. „Der Ukrainisch-sprachige Online-Dienst unterstreicht das nochmal zusätzlich. Ich hoffe, dass dadurch noch weitere Optionskommunen den EfA-Service nachnutzen und wir einen echten Mehrwert für Nutzerinnen und Nutzer schaffen.“ Anne Janz, Staatssekretärin im hessischen Ministerium für Soziales und Integration, weist auf die gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen dem Bund, der die Übersetzung des Antrags in ukrainische Sprache beisteuerte sowie dem Land und den Kommunen hin. „Durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands sind viele Menschen aus der Ukraine zu uns geflüchtet. Hessen hat bereits mit Bekanntgabe der Rechtskreisänderung vom AsylbLG zum SGB II begonnen, eine Antragsstrecke in ukrainischer Sprache zu entwickeln“, sagt Janz. Hessen arbeitet laut eigenen Angaben an der Umsetzung des OZG-Projekts Arbeitslosengeld II gemeinsam mit kommunalen Fachexperten und Fachexpertinnen aus verschiedenen Bundesländern sowie dem Hessischen Städtetag und dem Niedersächsischen Landkreistag. Der kommunale IT-Dienstleister ekom21 stelle den Online-Antrag anderen Bundesländern zur Verfügung. Neben dem Hauptantrag steht seit dem Jahr 2021 auch ein kombinierter Leistungsantrag zur Weiterbewilligung sowie der Mitteilung von Veränderungen in digitaler Form zur Verfügung. Bis zum Ende des Jahres wird dieses Angebot laut Ministerium schrittweise erweitert und auch die Bewilligung von einmaligen Leistungen und Darlehen bei unabweisbarem Bedarf werde digital möglich sein. Eine Übersicht, in welchen Kommunen eine Online-Antragstellung möglich ist, findet sich auf der so genannten Sozialplattform im Internet.
(ve)
https://www.sozialplattform.de
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