Asylbewerberleistungsgesetz: Fingerabdruck gegen Sozialbetrug
[18.3.2019] Seit 2017 sind Behörden, die für die Gewährung von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sind, ermächtigt, Fingerabdrücke zum Identitätsabgleich eines Antragstellers zu nehmen. Die dafür erforderliche Hard- und Software ist nun ausgeliefert worden.
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