[11.5.2011] Einen neuen Anlauf für eine Vereinheitlichung des Meldewesens hat das Bundesinnenministerium unternommen. Ein zentrales Bundesmelderegister ist im Gegensatz zu früheren Überlegungen aber nicht Teil des Gesetzentwurfs.
Das Bundesinnenministerium hat einen neuen Vorstoß zur Vereinheitlichung des Meldewesens gemacht. Ein Entwurf für ein neues Bundesmeldegesetz, der heise online vorliegt, wird derzeit mit Verbänden und Behörden abgestimmt. Wie heise online mitteilt, verzichtet dieser im Gegensatz zu früheren Anläufen auf ein zentrales Bundesmelderegister, das Datenschützer und Oppositionspolitiker abgelehnt hatten. Stattdessen setze der neue Entwurf darauf, Behörden via Internet Zugang zu bestehenden Meldedatenbeständen zu geben. In 13 Bundesländern gebe es dem Papier zufolge bereits Ansätze für den Online-Zugriff auf die Informationsbestände der kommunalen Meldestellen. Die Meldestellen sollen Auskünfte auch durch einen automatisierten verschlüsselten Abruf über das Internet ermöglichen. Wie heise online weiter mitteilt, ist für den Online-Abruf die Einrichtung spezieller Portale vorgesehen. Enger fassen wolle das Bundesinnenministerium den Kreis der Berechtigten, die eine einfache Melderegisterauskunft beantragen können. Die Anzahl der vorzuhaltenden personenbezogenen Daten soll hingegen ausgeweitet werden: So sollen künftig auch Angaben zu eventuell erteilten Genehmigungen zum Tragen von Waffen oder zum Durchführen von Sprengungen gespeichert werden. Insgesamt ist laut dem Entwurf mit einer Bürokratiekostenentlastung für die Wirtschaft von rund 117 Millionen Euro jährlich zu rechnen.
(rt)
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