Nordrhein-Westfalen:
eMA gibt Auskunft


[16.1.2014] In Nordrhein-Westfalen ist pünktlich zum Jahresbeginn der eMA-Dienst für Auskünfte aus dem Melderegister gestartet.

Seit dem 1. Januar 2014 kommt in Nordrhein-Westfalen für Melderegisterauskünfte der eMA-Dienst von d-NRW zum Einsatz. Entstanden ist die Lösung im Auftrag der Landesregierung (wir berichteten) in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN), dem Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) sowie der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). Für die elektronische Melderegisterauskunft betreibt d-NRW nach eigenen Angaben kein eigenes Portal, sondern nutzt dafür das ZEMA-Meldeportal der AKDB als einheitliche und länderübergreifende Anlaufstelle. Auf nordrhein-westfälischer Seite hat eine Projektgruppe, bestehend aus d-NRW, KRZN und krz die Bereitstellung eines für diesen Dienst entwickelten Routers übernommen, der die Anschlüsse der kommunalen Meldedatenbestände bündelt und mit dem ZEMA-Portal kommuniziert. Neben der neuen Partnerstruktur – d-NRW setzt bei der Melderegisterauskunft nun ausschließlich auf öffentliche IT-Dienstleister – wurden auch in puncto Datenschutz und Datensicherheit Verbesserungen vorgenommen. So erfolge die Nachbearbeitung von Anfragen für die Meldeamtsmitarbeiter nunmehr in einem neuen Portal, das ausschließlich über das sichere Verwaltungsnetz DOI erreichbar ist. Auch die Kommunikation zwischen den nordrhein-westfälischen sowie den bayerischen Abfrageinstanzen erfolge abgesichert über das DOI. (bs)

http://www.zemaonline.de
http://www.d-nrw.de

Stichwörter: Fachverfahren, Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz), Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN), Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Gewerbewesen, Nordrhein-Westfalen, d-NRW



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