[1.4.2016] Behörden können jetzt schneller und effizienter auf die Daten des Ausländerzentralregisters zugreifen. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat dessen Datenbestand erweitert und die entsprechenden Schnittstellen angepasst.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) stellt jetzt die im Datenaustauschverbesserungsgesetz (DAVG) vorgesehene Erweiterung des Ausländerzentralregisters (AZR) zur Nutzung bereit. Laut BVA können die am Asylverfahren beteiligten Behörden ab sofort bundesweit schneller und effizienter auf die Daten zugreifen. Zum 30. März 2016 seien die Erweiterung des Datenbestandes des AZR – beispielsweise Daten zum Ankunftsnachweis, zur Wohnanschrift oder über begleitende Kinder – und die Anpassung der entsprechenden Schnittstellen zu den angebundenen Behörden und ihren Mitarbeitern als erster wichtiger Meilenstein realisiert worden. Zusätzliche Ausbaustufen des AZR sowie die Bereitstellung weiterer Funktionen werden laut BVA bereits vorbereitet. Das DAVG ist am 5. Februar 2016 in Kraft getreten.
(ve)
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