[13.5.2016] Das Berliner E-Government-Gesetz wurde gestern vom Abgeordnetenhaus verabschiedet. Gegenüber der Senatsvorlage enthält das Gesetz zahlreiche Änderungen.
Das Abgeordnetenhaus Berlin hat am 12. Mai 2016 in zweiter Lesung das Berliner E-Government-Gesetz angenommen. Gegenüber der Senatsvorlage wurden allerdings zahlreiche Änderungen der Koalitionsfraktionen SPD und CDU aufgenommen (
wir berichteten). Nach Angaben des CDU-Abgeordneten Burkard Dregger, netzpolitischer Sprecher seiner Fraktion, stehen nun unter anderem folgende Neuerungen im Gesetz: Ein IT-Staatssekretär (Chief Information Officer, CIO) mit weitreichenden Befugnissen soll ressort-, behörden- und verwaltungsebenenübergreifend die Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung steuern. Seine Abteilung wird auch die Haushaltsmittel für die Informations- und Kommunikationstechnik zentral verwalten. Im Gesetz steht nun auch, dass die E-Akte in der Berliner Verwaltung verbindlich und flächendeckend bis Ende 2022 eingeführt wird. Zudem sollen alle internen Verwaltungsabläufe auf elektronische Verfahren umgestellt und ein einheitliches Portal mit interaktiven elektronischen Formularen aufgebaut werden. Die Berliner Behörden werden verpflichtet, frei verfügbare öffentliche Daten in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen (Open Data). Auch die IT-Sicherheit soll gestärkt werden. Dazu wird ein Informations-Sicherheits-Management-Systems entsprechend dem BSI-Grundschutz des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingeführt. Zudem sollen sichere IT-Zugänge durch De-Mail-Zugang und durch E-Mail-Zugang mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, mindestens im PGP- und S/MIME-Standard, geschaffen werden. Schließlich soll die gesamte Berliner Verwaltung an das ITDZ Berlin als zentralem IT-Dienstleister angeschlossen werden.
(al)
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