[23.9.2003] Die EU-Kommission hat jetzt ein elektronisches Netz zur Übermittlung und Prüfung von Asylanträgen zwischen den Mitgliedstaaten in Betrieb genommen.
DubliNet, ein geschütztes elektronisches Netz, nahm jetzt in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und Island den Betrieb auf. DubliNet werden die nationalen Behörden künftig bei der Prüfung von Asylanträgen nutzen. Der Aufbau eines solchen Netzes war in der Verordnung "Dublin II" vorgesehen, in der die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, festgelegt sind. DubliNet nutzt Dienste im Rahmen des Programms IDA (elektronischer Datenaustausch zwischen Verwaltungen), um ein hohes datenschutzrechtliches Sicherheitsniveau bei Asylbewerbungen zu gewährleisten. Mit der Einführung von elektronisch unterzeichneten Formularen wurde nicht nur die Art und Weise des Informationsaustauschs durch die Mitgliedstaaten standardisiert; es wurde auch eine zuverlässige Authentifikations- und Identifikationsinfrastruktur im Wege eines verschlüsselten Netzes geschaffen, und die Mitgliedstaaten sind zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Betriebs verpflichtet. Das neue Netz ist mit dem elektronischen System EURODAC kompatibel, mit dem EU-weit Fingerabdrücke von Asylbewerbern verglichen und so Personen ermittelt werden können, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat um Asyl nachgesucht haben. Sowohl DubliNet als auch EURODAC wurden von der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt.
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