[13.9.2018] Mit der Verabschiedung des E-Government-Gesetzes schafft das Land Hessen die rechtliche Grundlage für die weitere Digitalisierung. Verwaltungen sollen künftig zur Einführung weiterer onlinebasierter Antragssysteme verpflichtet sein.
Den „Gesetzesentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung verwaltungsverfahrens- und verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und glücksspielrechtlicher Zuständigkeiten“ (HEGovG) hat der hessische Landtag verabschiedet.
Wie das Innenministerium des Landes mitteilt, bildet das Gesetz den rechtlichen Rahmen dafür, E-Government-Dienste für Bürger, Wirtschaft und Behörden auszubauen. Dies umfasse die Einführung weiterer onlinebasierter Antragssysteme, zu der Verwaltungen verpflichtet werden. Um die behördlichen Prozesse zu optimieren, sollen die IT-Systeme stärker vernetzt, standardisiert und sicherer gemacht werden. Bei der Ausführung gelten künftig einheitliche und transparente Regelungen.
„Hessen bekommt ein modernes Digitalisierungsgesetz, welches einen einfachen und schnellen Umgang zwischen den Ämtern wie auch in der Kommunikation der Behörden mit den Bürgern vorschreibt“, erklärt dazu Hessens Innenminister Peter Beuth. Im Rahmen der 2015 initiierten Agenda ‚Digitale Verwaltung Hessen 2020‘ (
wir berichteten) habe die Landesregierung bereits zahlreiche Projekte zur Verwaltungsmodernisierung auf den Weg gebracht. Das E-Government-Gesetz schaffe nunmehr das notwendige rechtliche Fundament für eine Verwaltung, die einfach, schnell, sicher, bürger- und wirtschaftsnah sowie rund um die Uhr verfügbar sein werde. Beuth: „Damit bauen wir Hindernisse ab und ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie den Landes- und Kommunalbehörden effizientere Verwaltungsdienste. Damit werden Bürokratiekosten gesenkt und Bearbeitungszeiten in der Verwaltung verkürzt. Mit dem Gesetz ist Hessen für die anspruchsvollen Aufgaben der Zukunft gut gewappnet.“
(bs)
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