[30.4.2020] Kommunen können für den Empfang von elektronischen Rechnungen neben Individual- auch auf zentrale Portallösungen wie DATEV SmartTransfer setzen.
Auf Basis der EU-Richtlinie 2014/55 sind Kommunalverwaltungen seit dem 18. April 2020 verpflichtet, Eingangsrechnungen in elektronischer Form zu akzeptieren. Betroffen davon sind neben den Verwaltungen auch nahezu alle öffentlichen Unternehmen. Kommunen und kommunale Betriebe, die derzeit dabei sind, die Vorgaben der EU-Richtlinie umzusetzen, können für den Empfang der elektronischen Rechnungen neben Individual- auch auf zentrale Portallösungen wie DATEV SmartTransfer setzen. Wie DATEV mitteilt, dienen diese nicht nur als zentrales Eingangspostfach für die Verwaltung, sondern können auch von den Lieferanten genutzt werden, um Rechnungen im richtigen Format wie zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD 2.1. zu übermitteln.
DATEV SmartTransfer ist Teil des umfassenden TRAFFIQX-Netzwerks (
wir berichteten). Die Portale dieses Verbunds stellen Nutzern aus Wirtschaft und Verwaltung einen übergreifenden Postein- und -ausgang zur Verfügung, der mehr als 350 Formate verarbeiten kann. Darunter finden sich alle branchenüblichen Standards sowie staatliche E-Rechnungsformate. Eingangsdaten konvertieren die Systeme automatisch ins eigene bevorzugte Format, so die Pressemeldung von DATEV. Ebenso werden die Ausgangsdokumente dem Empfänger im von ihm präferierten Format zugestellt. Dabei werde auch der Versand von Rechnungen per E-Mail unterstützt, beispielsweise als Anhang einer PDF-Datei oder im ZUGFeRD-Format.
Die Portallösung unterstützt laut DATEV nicht nur bei Empfang und Versand, sondern auch bei der Bearbeitung der elektronischen Dokumente. Dafür sorgen hinterlegte Prüf- und Freigabeprozesse inklusive einer lückenlosen Dokumentation der einzelnen Bearbeitungsschritte. Darüber hinaus lasse sie sich mit den bei den Anwendern eingesetzten Haushalts- und Buchführungssystemen und eigenen Archivierungslösungen verknüpfen.
(ba)
https://www.datev.de
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