E-Rechnungsgipfel 2024:
Rechtliche Aspekte im Fokus


[21.6.2024] Insbesondere mit den rechtlichen Vorgaben und Anforderungen im Zusammenhang mit der Pflicht zur Einführung der E-Rechnung hat sich der diesjährige E-Rechnungsgipfel beschäftigt.

E-Rechnungsgipfel 2024 beschäftigte sich besonders mit den rechtlichen Aspekten. Das im März dieses Jahres verkündete Wachstumschancengesetz schreibt die kommende Pflicht zur E-Rechnung fest. Der Prozess zur Erfüllung einer solchen Pflicht wurde vor einigen Jahren bereits für die öffentliche Verwaltung – Stichwort XRechnung – vollzogen und im Rahmen der vergangenen E-Rechnungsgipfel nach Angaben von Veranstalter Vereon intensiv begleitet. Den Countdown aus Sicht der Wirtschaft erörterte zum fachlichen Auftakt des diesjährigen E-Rechnungsgipfels ein hochkarätig besetztes Strategie-Panel mit Vertretern der Bundessteuerberaterkammer, des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht (IDSt), des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), des Verbands elektronische Rechnung (VeR) und des Unternehmens Datev.
Die E-Rechnungspflicht hierzulande ist eingebunden in einen europäischen Digitalisierungsprozess, der von der EU unter dem Namen ViDA (VAT in the Digital Age) vorangetrieben wird. Die allgemeinen europäischen Entwicklungen sowie die Ansätze in verschiedenen Mitgliedstaaten wurden auf dem E-Rechnungsgipfel in mehreren Vorträgen analysiert.
Wie komplex ein gemeinsamer europäischer Weg ist, zeigt sich auch an den Rechnungsformaten. So gibt es zwar eine europäische Norm für eine Kernrechnung, doch darüber hinaus existieren viele zusätzliche branchenspezifische und länderspezifische Anforderungen. Auf dem Gipfel wurde daher auch die Frage bearbeitet, wie möglichst viele der Anforderungen normativ erfüllt werden können, ohne dass die praktische Handhabbarkeit allzu sehr darunter leidet.
Die Pflicht zur E-Rechnung ist rechtlich, die Umsetzung technisch und organisatorisch. Das wurde im Verlauf der Veranstaltung aus wissenschaftlicher, steuerlicher und unternehmerischer Perspektive immer weiter heruntergebrochen und vertieft. Was genau sind die rechtlichen Vorgaben und Anforderungen? Wie können die Anforderungen an die E-Rechnung im eigenen Unternehmen erfüllt werden? Was sind die nächsten Schritte in der Digitalisierung der Unternehmensprozesse, wenn die E-Rechnung umgesetzt ist?
Hat sich der E-Rechnungsgipfel 2024 besonders mit den rechtlichen Aspekten beschäftigt, wird sich der Schwerpunkt in den nächsten Jahren zunehmend auf Umsetzungsfragen verlagern. Dass hier längst eine breite Palette an Lösungen am Markt ist, zeigten deren Anbieter in der begleitenden Fachausstellung sowie in Fachvorträgen.
Die Schlussrunde auf dem Podium zog unisono ein positives Fazit: Man solle die E-Rechnung als Digitalbooster begreifen und am besten sofort damit starten. Dabei könne man voneinander lernen, statt das Rad immer neu zu erfinden.
Die Zweitauflage des E-Rechnungsgipfels 2024 findet am 21. und 22. Oktober statt, der E-Rechnungsgipfel 2025 vom 23. bis 25. Juni. (bw)

https://www.e-rechnungsgipfel.de

Stichwörter: Finanzwesen, E-Rechnung, E-Rechnungsgipfel

Bildquelle: Vereon AG

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