Hessen:
Kommunalrecht ebnet Doppik den Weg


[15.7.2004] Mit der jetzt in den hessischen Landtag eingebrachten Novelle soll das hessische Kommunalrecht transparenter und klarer werden. Dazu soll nicht zuletzt die Einführung der kaufmännischen Buchführung samt neuartigen Beteiligungsberichten beitragen.

Hessens Innenminister Volker Bouffier hat jetzt im Landtag in Wiesbaden die umfassende Novelle des hessischen Kommunalrechts vorgestellt. Im Mittelpunkt der neuen Bestimmungen stehen die Einführung der kaufmännischen Buchführung in den Kommunen und die wirtschaftliche Betätigung der Städte und Gemeinden mit dem Ziel, einen fairen Wettbewerb zwischen Kommunen und heimischer Wirtschaft zu gewährleisten. "Mit den neuen Regelungen zur Transparenz und Klarheit ist Hessen insgesamt Vorreiter im Kommunalrecht", sagte der Minister. Als einen großen Schritt hierbei sieht Bouffier an, dass die Kommunen künftig zwischen dem klassischen Haushaltsrecht und der kaufmännischen Buchführung wählen dürfen. "Das doppische Haushalts- und Rechnungswesen, wie in der Wirtschaft üblich, bildet die tatsächliche Leistungs- und Finanzkraft besser ab", erklärte Bouffier. Um eine stärkere Transparenz und bessere Informationen im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung von Städten und Gemeinden zu erreichen, sollen in den Kommunen künftig so genannte Beteiligungsberichte einmal im Jahr erstellt werden. Dieser Bericht gibt den ehrenamtlichen Gemeindevertretern erstmals Aufschlüsse über die tatsächliche Situation der Unternehmen. So wird darin beschrieben, warum die Kommune welche Unternehmen hat, an welchen sie beteiligt ist und wie deren finanzielle Situation aussieht. (sas)

http://www.hmdi.hessen.de

Stichwörter: Hessen, Recht, Kommunalrecht, Doppik, Rechnungswesen, Buchführung, Volker Bouffier



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