[2.12.2020] Als Online-Verfahren bietet der Märkische Kreis ab sofort Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an. Die Teilnehmer melden sich per Internet für den Belehrungstermin an, bezahlt wird per PayPal.
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz bietet der Märkische Kreis in Nordrhein-Westfalen ab sofort in einem neuen Online-Verfahren an. Eine solche Unterweisung ist Pflicht für Personen, die im Lebensmittelbereich, Gaststätten, Kantinenküchen oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten. Aufgrund der Corona-Pandemie und verschärften Regelungen seit Anfang November 2020 hat die Kommune laut eigener Angabe nach einer Alternative zu den Belehrungen gesucht, die üblicherweise vor Ort stattfinden. Zum einen habe der Kreis entschieden, zum Schutz von Mitarbeitenden sowie Bürgern vorerst keine Präsenzbelehrungen mehr anzubieten, zum anderen seien die personellen Kapazitäten bei der Kontaktnachverfolgung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie benötigt worden. Damit die Beschäftigten der Lebensmittelbranche weiterhin eine Bescheinigung bekommen können, sei das Online-Verfahren des Technologiezentrums Glehn (TZG) eingerichtet worden.
Der Teilnehmende melde sich über eine Internet-Seite für die Belehrung an und bezahle die Gebühren per PayPal. Zu dem ausgewählten Termin könne er die Ausbildung dann bequem von zu Hause oder seinem Arbeitsplatz aus durchführen. Er brauche dafür ein Gerät mit Kamera, also beispielsweise PC, Notebook, Tablet oder Smartphone, und eine Internet-Verbindung. Vor dem Termin werde er vom TZG angerufen, und es erfolge eine kurze Video-Identifikation und Erklärung des weiteren Ablaufs. Die ersten Belehrungen sind laut Kreisangaben inzwischen erfolgreich durchgeführt worden.
Das Online-Verfahren soll während der akuten Pandemielage ein alternatives Angebot sein. Sobald die Situation es zulässt, will der Amtsärztliche Dienst wieder Präsenzbelehrungen anbieten, heißt es aus dem Märkischen Kreis. Ob das Online-Verfahren dann als Zusatzangebot erhalten bleibt, müsse noch entschieden werden.
(co)
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