Bauwesen:
Kosten exakt abrechnen


[4.4.2024] Eine Öffnungsklausel in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ermöglicht künftig eine Abrechnung nach real benötigten Mengen. Die Software California von Anbieter G&W unterstützt diesen Umbruch im Abrechnungsprozess.

Software California: Bei fertigen Bauteilen wird die Abrechnung einfach abgehakt. Die Digitalisierung des Bauwesens – Stichwort: Building Information Modeling (BIM) – hat auch Auswirkungen auf die Abrechnung der benötigten Baumaterialien. War diese bislang nur nach den Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) üblich, so können Architekten und Ingenieure nun auch reale Mengen nach dem BIM-Modell abrechnen. Möglich macht dies die Einführung einer generellen Öffnungsklausel für die allgemeine technische Vorschrift für Mengenermittlung und Abrechnung.
Architekten und Ingenieure vereinbaren hierfür mit dem Auftraggeber die Planung und Abrechnung des Projekts nach den realen Modellmengen. Arbeiten die Kostenplanenden mit dem durchgängigen AVA- und Baukosten-Management-System California, können sie den BIM-orientierten Ansatz schon in einer frühen Phase der Kostenplanung einsetzen. Das teilt der Hersteller, das Unternehmen G&W Software mit.
Ausführende Unternehmen seien somit in der Lage, Angebote auf Basis der real geplanten Menge zu erstellen und bei Auftragsvergabe wiederum exakte Mengen der benötigten Materialien zu bestellen. Bei Fortschreiten der Bauausführung können im Modell die fertiggestellten Arbeiten markiert, nach Absprache mit dem Bauherren fakturiert und die Bezahlung initiiert werden. Eine aufwendige Erstellung des Aufmaßes entfalle somit.
Ein Nebeneffekt einer solchen exakten Planung und sich daraus ergebender realer Mengen ist nach Angaben von G&W, dass den Planenden dadurch auch Werte für eine CO2-Bilanz oder ein Ressourcenregister zur Verfügung stehen. (bw)

https://www.gw-software.de

Stichwörter: Fachverfahren, G&W, Bauwesen, BIM, California

Bildquelle: G&W Software

Druckversion    PDF     Link mailen


 Anzeige

Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Fachverfahren
Hamburg: Digitaler Service für Taxiunternehmen
[17.5.2024] Einen neuen digitalen Service für Taxi- und Mietwagenunternehmen bietet jetzt die Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende an. Das Antragsverfahren wurde gemeinsam mit dem Land Hessen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes entwickelt. mehr...
In Hamburg können Taxi- und Mietwagenunternehmen Anträge jetzt digital stellen.
KIKOM Pay: E-Payment für Kitas
[16.5.2024] Für kinderleichte Bezahlprozesse in Kitas sorgt jetzt die neue E-Payment-Lösung KIKOM Pay von InstiKom, einem Tochterunternehmen von Little Bird. mehr...
Die KIKOM Kita-App verfügt ab sofort über eine integrierte E-Payment-Funktion.
KRZN: Betriebserlaubnis für iKfz Stufe 4
[16.5.2024] Die Portallösung des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN) hat vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die uneingeschränkte Betriebserlaubnis für iKfz Stufe 4 erhalten. mehr...
Celle: Parkbetriebe vertrauen auf GovConnect
[15.5.2024] Die Celler Parkbetriebe, die unter anderem für die Erfassung und Bearbeitung von Parkverstößen zuständig sind, treiben mithilfe von Lösungen des Anbieters GovConnect die Digitalisierung im Innen- und Außendienst voran. mehr...
Celler Parkbetriebe realisieren mit GovConnect digitale Strategie zur Parkraumüberwachung.
Fürth: Den Umzug einfach online melden
[8.5.2024] Gemeinsam mit der AKDB hat die Stadt Fürth den Online-Dienst zur Wohnsitzanmeldung umgesetzt. Die Verwaltung spart durch weniger und kürzere Präsenztermine Zeit, zudem liegen die Daten digital und geprüft vor. Auch bei den neu zugezogenen Bürgern kommt der Dienst an. mehr...