Schleswig-Holstein:
Kein Zwang zur Doppik


[24.8.2006] Schleswig-holsteinische Kommunen haben die Möglichkeit, ihre Haushaltswirtschaft durch doppelte Buchführung zu modernisieren. Laut einem aktuellen Gesetzentwurf können die Verwaltungen wählen, ob sie künftig kameralistisch oder doppisch buchen wollen.

Das Kabinett von Schleswig-Holstein hat jetzt einen Gesetzentwurf über die Einführung der doppelten Buchführung auf den parlamentarischen Weg gebracht. Danach können Kreise, Städte, Ämter, Zweckverbände und Gemeinden künftig wählen, ob sie nach den Grundsätzen der Kameralistik oder der Doppik wirtschaften wollen. Das teilte das schleswig-holsteinische Innenministerium in einer Presseinformation mit. Der Gesetzentwurf orientiert sich an der im kaufmännischen Bereich üblichen doppelten Buchführung. Wird die kommunale Haushaltswirtschaft künftig nach den Grundsätzen eines kaufmännischen Rechnungswesens geführt, wie sie bereits in den kommunalen Gesellschaften angewandt werden, ist es möglich, dass die Jahresabschlüsse der Kommune und ihrer Gesellschaften zu einem Gesamtabschluss zusammengefasst werden. Das verschafft den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung einen schnelleren Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage ihrer Kommune. Das doppische Rechnungswesen erleichtert die Aufstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung. Der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner sprach von einem notwendigen Schritt zur Modernisierung der kommunalen Haushaltswirtschaft. "Die Doppik erleichtert Aussagen über Effektivität und Wirtschaftlichkeit", sagte der Minister. Sie verschaffe der Politik nach kaufmännischen Gesichtspunkten wichtige Daten für eine möglichst optimale Haushaltssteuerung und helfe die Nachhaltigkeit öffentlichen Handelns zu stärken. (rt)

http://www.schleswig-holstein.de

Stichwörter: Schleswig-Holstein, Kameralistik, Doppik, Ralf Stegner



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