[6.11.2007] Das Bundesministerium des Innern hat heute einer neuen Version von Wahlgeräten der Firma Nedap eine Bauartzulassung für Bundestags- und Europawahlen erteilt.
Als sichere Alternative zur Wahl per Stimmzettel und Urne steht das Bundesinnenministerium Wahlgeräten weiterhin positiv gegenüber. Wie das Ministerium mitteilt, wurde für eine neue Version von Wahlgeräten der Firma Nedap eine Bauartzulassung erteilt. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt sei nach sorgfältiger Prüfung der neuen Geräteversionen zu dem Ergebnis gekommen, dass sie die technischen Anforderungen der Bundeswahlgeräteverordnung erfüllen. Gegenüber den bisher für Bundeswahlen zugelassenen Geräten weisen die neuen Versionen zahlreiche Verbesserungen auf, zum Beispiel sollen die Wahlgeräte sowie die Speichermodule künftig nicht nur im Zeitraum zwischen Programmierung und Wahltag, sondern dauerhaft versiegelt oder verplombt und unter Verschluss gelagert werden. Das Ministerium räumt zwar ein, dass es einen absoluten technischen Schutz vor Wahlmanipulationen nicht geben kann. Jedoch sehen die wahlrechtlichen Regelungen ein ganzes Bündel technischer und organisatorischer Sicherungsmaßnahmen vor, um demokratische Wahlen zu gewährleisten. Hier spielen vor allem die Kommunen eine große Rolle, da sie beispielsweise eigenverantwortlich über Anschaffung und Einsatz von Wahlgeräten entscheiden und für die ordnungsgemäße Lagerung und Überprüfung vor dem Einsatz verantwortlich zeichnen. Seit dem Inkrafttreten des Bundeswahlgesetzes seien zudem keinerlei Manipulationsversuche bei Wahlen mit Wahlgeräten in Deutschland bekannt. (bs)
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