[5.12.2008] Niedersachsen hat entschieden, wo der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) angesiedelt werden soll. Darüber hinaus hat das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Kooperation zum Aufbau einer gemeinsame IT-Lösung für die Umsetzung der EU-DLR vereinbart.
Eine Entscheidung zur Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) hat Niedersachsen getroffen: Als EAP im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) sollen das niedersächsische Wirtschaftsministerium sowie die Kommunen fungieren. Die IT-Lösung für die Umsetzung der EU-DLR realisieren das Land Niedersachsen und die Kommunen gemeinschaftlich, um einen kostenintensiven parallelen Aufbau gleichartiger Verfahren zu vermeiden. Wie das niedersächsische Innenministerium jetzt bekannt gab, werden die Kosten für den Auf- und Ausbau der IT-Infrastruktur in Höhe von rund vier Millionen Euro komplett vom Land übernommen. Die Entwicklung der IT-Lösung wurde als neue Maßnahme in die „Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Einführung von eGovernment in Niedersachsen“ zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden aufgenommen.
(bs)
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