[14.10.2009] Niedersachsen will den Gesetzentwurf zur Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach Abschluss der Verbandsanhörung nun in den Landtag einbringen.
Das niedersächsische Landeskabinett hat beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner in Niedersachsen (NEAG) in den Landtag einzubringen. Laut der niedersächsischen Staatskanzlei waren zuvor die im Rahmen der Verbandsanhörung (wir berichteten) eingegangenen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, Gewerkschaften und Kammern weitgehend berücksichtigt worden. Der Gesetzentwurf regelt Details zur Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) gemäß EU-DLR, der in Niedersachsen bei Kreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten sowie beim Wirtschaftsministerium verortet werden soll. Zur Wahrnehmung der Aufgaben des EAP stellt das Land ein Internet-Portal sowie die zugehörige IT-Infrastruktur zur Verfügung.
(bs)
http://www.mi.niedersachsen.dehttp://www.mw.niedersachsen.de
Stichwörter:
Einheitlicher Ansprechpartner (EAP),
EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR),
Niedersachsen