[7.6.2010] 28,80 Euro soll der neue Personalausweis (nPA) kosten. Laut Bundesinnenminister de Maizière bewegt sich Deutschland mit dieser Gebühr im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Für die nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion werden 6 Euro veranschlagt.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat den Entwurf einer Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis (nPA) vorgelegt. Demnach kostet die Ausstellung eines nPA 28,80 Euro (Gültigkeitsdauer: 10 Jahre). Wird die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktiviert, werden 6 Euro fällig, die nachträgliche Deaktivierung hingegen ist gebührenfrei. Antragsteller unter 24 Jahren bezahlen für den nPA 19,80 Euro. Kostenfrei soll die Ausstellung des ersten Personalausweises für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren sein. „Mit dieser Gebühr liegen wir bei einem Vergleich mit anderen europäischen Staaten, die ebenfalls Ausweise mit elektronischer Identitätsfunktion ausgeben, im Mittelfeld“, sagt Bundesinnenminister Thomas de Maizière und ergänzt: „Es ist unsere Aufgabe, ein sicheres und dauerhaft funktionsfähiges Dokument kostendeckend zu produzieren und auszugeben. Das heißt, dass auch die Aufwände der kommunalen Behörden, die nicht nur die Anträge bearbeiten, sondern die Bürgerinnen und Bürger zu den neuen Funktionen, Entscheidungsmöglichkeiten und zum Datenschutz beraten, durch die Gebühr weitestgehend gedeckt sein müssen.“ Nach Angaben des BMI ist der Verwaltungsanteil für die Kommunen mit rund 20 Prozent genauso hoch wie beim Reisepass, der 59 Euro kostet. Daneben enthält die Gebühr von 28,80 Euro die Herstellungskosten durch die Bundesdruckerei. Die Gebührenverordnung soll den Ländern nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Ressorts zugeleitet und noch vor der Sommerpause im Bundesrat verabschiedet werden.
(rt)
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