[1.7.2024] In Nordrhein-Westfalen tritt die vom Bundesinnenministerium betriebene Bund.ID an Stelle des bisherigen landesspezifischen Nutzerkonto Servicekonto.NRW. Davon sind auch Kommunen betroffen – beispielsweise Aachen.
Für den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen ist ein Nutzerkonto erforderlich. In Nordrhein-Westfalen wird zum 1. Juli 2024 das landeseigene Servicekonto.NRW abgeschaltet. Stattdessen soll nun das Nutzerkonto des Bundes, die BundID, genutzt werden. Die BundID wird vom Bundesministerium des Innern (BMI) bereitgestellt und ermöglicht den einheitlichen Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Mit der Umstellung will Nordrhein-Westfalen die eigene IT-Infrastruktur verschlanken und den Zugang zu Verwaltungsleistungen vereinheitlichen und erleichtern.
Die Umstellung betrifft auch kommunale Serviceportale – so etwa in Aachen. Die Stadt gab bekannt, dass der Zugang zu ihrem Verwaltungsportal nurmehr mit der vom Bund.ID möglich sei. Bürgerinnen und Bürger müssen sich daher einmalig neu bei der Bund.ID registrieren. Dabei gibt es auch ein Komfort-Feature: Wer sich mit derselben E-Mail-Adresse für die BundID registriert, die bereits für das Servicekonto.NRW verwendet wurde, findet seine bisherigen Anträge und Nachrichten auch weiterhin im Postfach des Serviceportals der Stadt Aachen vor.
BundID auch bei Umzug weiter nutzbar
Die BundID ist interoperabel: das bedeutet, dass das erstellte Konto auch nach einem Umzug bei anderen Kommunal- und Landesverwaltungen weitergenutzt werden kann. Doch das Nutzerkonto hat noch weitere Vorteile. So können innerhalb eines persönlichen Postkorbs in der Vergangenheit eingereichte Anträge sowie empfangene Nachrichten und digitale Schreiben eingesehen und gespeichert werden. Bei neuen Posteingängen erfolgt eine Benachrichtigung. Sofern persönliche Daten hinterlegt sind, können Formulare für Online-Anträge vorausgefüllt werden. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt vor Tippfehlern. Zudem erfordern manche Anträge eine gesicherte Authentifizierung – über die BundID ist dies mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels möglich. Zudem ist durch die Anbindung an die BundID sichergestellt, dass eine sichere Kommunikation erfolgt. Dies sei beispielsweise bei einer Kommunikation per E-Mail nicht der Fall, so die Stadt Aachen.
(sib)
https://www.aachen.dehttps://id.bund.de
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