[16.9.2011] Das Unternehmen Google und der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben sich auf zentrale Änderungen für Google Analytics geeinigt. Mit deren Umsetzung kann das Analyse-Tool ab sofort datenschutzkonform eingesetzt werden.
Das Analyseverfahren Google Analytics zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten können öffentliche Stellen ab sofort nutzen, ohne Beanstandungen von Datenschutzbehörden fürchten zu müssen (wir berichteten). Dies teilt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDi), Johannes Caspar, mit. Er hatte seit Ende 2009 im Auftrag der obersten Aufsichtsbehörden in Deutschland mit Anbieter Google Gespräche über erforderliche Änderungen zum gesetzeskonformen Einsatz von Google Analytics geführt. Zu den Neuerungen zählt unter anderem ein Deaktivierungs-Add-On für alle gängigen Browser, zudem hat Google zugesagt, mit Website-Betreibern, die das Analyse-Tool nutzen wollen, einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abzuschließen. Johannes Caspar begrüßte die Ankündigung von Google, die technischen Änderungen europaweit umsetzen zu wollen. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte nahm auch die Website-Betreiber in die Pflicht: „Für den datenschutzgerechten Einsatz von Google Analytics sind diejenigen, die das Produkt nutzen, verantwortlich.“
(bs)
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