[20.9.2012] Das Bundeskabinett hat das E-Government-Gesetz verabschiedet. Dadurch sollen Bürger und Unternehmen künftig einfacher und schneller mit der Verwaltung kommunizieren können.
Die Bundesregierung hat den von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung beschlossen. Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern (BMI) schafft das Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen für den Auf- beziehungsweise weiteren Ausbau von E-Government-Angeboten. So sollen Bürger und Unternehmen künftig einfacher und schneller mit der Verwaltung kommunizieren können. Beispielsweise regelt der Gesetzentwurf, wie die persönliche Unterschrift etwa durch die Einbindung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises (nPA) oder die Verwendung von De-Mail ersetzt werden kann. „Die elektronischen Dienste ermöglichen es in Zukunft jedem, seine Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag rund um die Uhr im Internet zu erledigen. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels, zum Bürokratieabbau sowie zur Modernisierung der Verwaltung“, erklärte Innenminister Friedrich.
(cs)
http://www.bmi.bund.de
Stichwörter:
Politik,
Bund,
E-Government-Gesetz,
Bundesinnenministerium (BMI),
Hans-Peter Friedrich
Bildquelle: PEAK