AKDB:
Erweiterte Zuständigkeit ausgebaut


[2.11.2012] Ab heute können Bürger in weiten Teilen Niederbayerns frei wählen, bei welcher Kfz-Zulassungsstelle sie ihr Fahrzeug an-, ab- oder ummelden.

Vereinbarung zur erweiterten Zuständigkeit im Kfz-Bereich in Niederbayern unterzeichnet. Die erweiterte Zuständigkeit im Kfz-Zulassungsbereich findet immer mehr Freunde. Wie die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) mitteilt, kann wie bereits in 26 bayerischen Zulassungsstellen nun auch in weiten Teilen Niederbayerns frei gewählt werden, bei welcher Zulassungsbehörde das Fahrzeug zugelassen, abgemeldet oder umgeschrieben werden soll. Ab heute (2. November 2012) können die Bürger der Kreise Deggendorf, Regen, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau und Rottal-Inn sowie der Städte Passau und Straubing diesen Service nutzen. Die AKDB bietet die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen. Mit der Teilnahme weiterer Landkreise an der erweiterten Zuständigkeit sei in Kürze zu rechnen, so der IT-Dienstleister. (rt)

http://www.akdb.de

Stichwörter: Fachverfahren, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Kfz-Wesen, erweiterte Zuständigkeit

Bildquelle: AKDB

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