Sachsen-Anhalt:
ePR-Vertrag verlängert


[8.10.2014] Die Vertragsverlängerung für das zentrale elektronische Personenstandsregister (ePR) in Sachsen-Anhalt wurde jetzt unterzeichnet. Damit wird gewährleistet, dass alle Kommunen des Landes das kostengünstige Angebot bis zum Jahr 2019 nutzen können.

Der Vertrag für das zentrale elektronische Personenstandsregister (ePR) in Sachsen-Anhalt wurde verlängert. In Sachsen-Anhalt wurde jetzt der Vertrag für das elektronische Personenstandsregister (ePR) verlängert. Laut IT-Dienstleister KID Magdeburg haben Professor Ulf Gundlach, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Jörg Siebenhüner, Geschäftsführer von IT-Consult Halle und Michael Wandersleb, Geschäftsführer von KID Magdeburg, die Verlängerung unterzeichnet. Für die Umstellung der Standesämter auf die elektronische Registerführung wurde ein zentrales elektronisches Personenstandsregister eingerichtet. Im Auftrag Sachsen-Anhalts wird dieses durch die Arbeitsgemeinschaft Elektronisches Personenstandsregister Sachsen-Anhalt (ARGE ePR-LSA), bestehend aus KID Magdeburg und IT-Consult Halle, für alle Standesämter im Land betrieben. In dem Register werden die elektronische Beurkundungen von Personenstandsfällen nach dem Personenstandsgesetz wie Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle gespeichert. Die Standesämter sind seit dem 1. Januar 2014 gesetzlich verpflichtet, diese Register elektronisch zu führen. „Das gemeinsame elektronische Personenstandsregister ist ein wichtiger Baustein für eine moderne und leistungsfähige Verwaltung“, erklärt Staatssekretär Gundlach. „Der zentrale Betrieb bei der ARGE ePR-LSA entlastet die Kommunen von erheblichen Investitionen in die IT-Infrastruktur. Gleichzeitig werden IT-Sicherheit und Datensicherheit durch die ARGE ePR-LSA in hohem Maße gewährleistet.“ KID Magdeburg-Geschäftsführer Michael Wandersleb ergänzt: „Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase wird damit die seit 2009 bestehende Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und regionaler IT-Wirtschaft fortgeführt.“ Der Vertrag bietet laut der Meldung die Gewähr, dass alle Kommunen in Sachsen-Anhalt das einheitliche und kostengünstige Angebot zur Betriebsführung des ePR bis zum Jahr 2019 nutzen können. (ve)

http://www.epr-lsa.de
http://www.kid-magdeburg.de
http://www.itc-halle.de

Stichwörter: Fachverfahren, KID Magdeburg, IT-Consult Halle, Standesamtswesen, elektronisches Personenstandsregister (ePR), Sachsen-Anhalt, Ulf Gundlach

Bildquelle: KID Magdeburg GmbH

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