Bayern:
Rahmen für die Verwaltung


[31.8.2015] Mit dem Bayerischen E-Government-Gesetz wird der Freistaat erneut seiner Vorreiterrolle in Deutschland gerecht: Erstmals werden unter anderem digitale Rechte für Bürger und Unternehmen geschaffen. Dabei ist das Gesetz schlank gefasst.

Bayern schafft den passenden Rahmen für Digitales. Digitalisierung ist ein Top-Thema in Bayern. Dazu gehören der Breitband-Ausbau, die Datensicherheit und der E-Government-Ausbau nach modernem Recht. In Bayern werden diese Themen gebündelt in der Hand des Finanzministeriums bearbeitet, um den Freistaat zur Leitregion des digitalen Aufbruchs zu machen. Ein wichtiger Baustein ist ein modernes, flächendeckendes E-Government. Dafür müssen technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Mit ihrer Digitalisierungsstrategie strebt die Landesregierung gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern an – ein Ziel, das seit dem Jahr 2013 Verfassungsrang hat. Drei Säulen umfasst die digitale Strategie Bayerns. Erstens wird technisch mit dem BayernPortal ein Portal der Portale geschaffen, in dem alle Online-Verwaltungsleistungen des Freistaats gebündelt werden. Hierfür investiert das Land jährlich über zwei Millionen Euro. Zweitens liegt organisatorisch die Hauptlast des Verwaltungsvollzugs auf der Ebene der Gemeinden und Gemeindeverbände. Daher schreibt Bayern den E-Government-Pakt mit den Kommunen fort, um deren Anforderungen optimal zu berücksichtigen. Mit dem Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG) schließlich schafft der Freistaat einen modernen, zukunftsoffenen Rechtsrahmen für den Ausbau der digitalen Verwaltung. Mit zehn Artikeln ist es schlank gefasst, technologieoffen und praxistauglich. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen jedem Bürger orts- und zeitunabhängig elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Bürger und Unternehmen im Mittelpunkt

Bei bisherigen E-Government-Gesetzen ist der Blick vor allem auf die Verwaltung gerichtet. Bayern setzt dagegen konsequent bei Bürgern und Unternehmen als Nutzern des E-Governments sowie bei den Kommunen an. Bayern regelt erstmals digitale Zugangs- und Verfahrensrechte in Form eines digitalen Bürgerrechts. Zum einen wird die digitale Unterschrift zur sicheren Kommunikation mit De-Mail oder dem neuen Personalausweis (nPA) schrittweise verankert. Bürger müssen dann in immer weniger Fällen persönlich bei Ämtern vorstellig werden. Auch das Recht auf digitale Verwaltungsverfahren und digitalen Service wird schrittweise verankert. Verwaltungsverfahren und Formulare werden digital bereitgestellt und sind über das BayernPortal einfach abrufbar. Digitale Bescheide lassen sich darüber einfach, schnell und sicher in den Postkorb zustellen. Ebenso wird das Recht auf digitales Bezahlen schrittweise verankert und Verwaltungsleistungen mit E-Payment verknüpft. Das elektronische Bezahlen ist mit Kreditkarte und bald auch mit PayPal möglich. Ferner wird das Recht auf digitalen Nachweis verankert und aufgebaut. Mit Einwilligung des Bürgers tauschen Behörden notwendige Unterlagen dann digital untereinander aus. Auch das Recht auf digitale Rechnungstellung wird schrittweise verankert und aufgebaut. Hier herrscht ein Einsparpotenzial für die Wirtschaft und Verwaltung von bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr. Nicht zuletzt wird das Recht auf eine sichere und verschlüsselte Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit staatlichen und nichtstaatlichen Behörden über das BayernPortal verankert und aufgebaut – und das medienbruchfrei vom Antrag bis zum Bescheid.

IT-Sicherheit für Behörden

Das BayEGovG folgt einem schlanken und zukunftsoffenen Regelungsansatz. Es beschränkt sich konsequent auf das Wesentliche. Geregelt wird nur, was praktisch umsetzbar ist. Alles, was geregelt ist, wird zudem zeitnah umgesetzt. Mit der schrittweisen Umsetzung des Gesetzes trägt der Freistaat zum Bürokratieabbau bei. Bei Vollumsetzung ist mit einer Effizienzrendite von bis zu 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zu rechnen. Mit der Einführung des Gesetzes fallen außerdem zahlreiche Vorschriften des bayerischen Landesrechts weg. So geht etwa die komplette Datenschutzverordnung im E-Government-Gesetz auf. Darüber hinaus werden rund 40 Formvorschriften etwa in der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung, im Umwelt- und Naturschutzrecht, im Wasserrecht, im Straßenrecht oder im Gebührenrecht ganz gestrichen oder vereinfacht.
Bürger und Wirtschaft müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten bei den Behörden gut aufgehoben sind. Um die IT-Infrastrukturen der Behörden noch stärker zu sichern, setzt das BayEGovG moderne Standards. Im Rahmen des Gesetzes erhält die IT-Sicherheitseinheit Bayerns, das so genannte Cyber Emergency Response Team (CERT), die erforderlichen Befugnisse, um Daten über Cyber-Angriffe zu sammeln, auszuwerten sowie bei Bedarf zu warnen. Die Behörden werden an das Frühwarnsystem des CERT angeschlossen und melden sicherheitsrelevante Vorfälle. Mit diesem Sicherheitsstandard ist der Freistaat unter den deutschen Bundesländern führend.

Effektiv durch gemeinsame Verfahren

IT-Sicherheit und Datenschutz bedingen einander. Um den Datenschutz fit für neue Formen des E-Governments zu machen, schafft Bayern neue datenschutzrechtliche Instrumente, so genannte gemeinsame Verfahren, zentrale Dienste und Basisdienste. Damit kann der Freistaat zentrale IT-Dienste, etwa die Dienste des BayernPortals mit Bürgerkonto, Postkorb oder E-Payment datenschutzrechtlich für alle Behörden und Nutzer effektiver anbieten. Die Regelungen wurden mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. Sie führen zum Abbau unnötiger Bürokratie, ohne dass Schutzstandards abgesenkt werden. Erstmals in Deutschland wird im Bayerischen Datenschutzgesetz ein allgemeiner Auskunftsanspruch geregelt, der für Bürger und Verwaltung mehr Rechtssicherheit schafft. Bürokratische Lösungen ohne erkennbaren Mehrwert für den Bürger in Form von Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetzen wird es nicht geben. Stattdessen setzt Bayern mit dem E-Government-Gesetz auf bürger- und unternehmensfreundliche Lösungen, die gerade für die kommunale Verwaltung praktisch gut umsetzbar ist.

Dr. Markus Söder ist Bayerischer Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.

http://www.bayern.de
Dieser Beitrag ist in der September-Ausgabe von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)

Stichwörter: Politik, Bayern, Markus Söder

Bildquelle: Andreas Hermsdorf/pixelio/Idprod/Fotolia.com/PEAK Agentur für Kommunikation

Druckversion    PDF     Link mailen


 Anzeige

Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik
Vitako: Kommunale IT besser schützen
[18.6.2024] Cyber-Attacken legen zunehmend kommunale Verwaltungs-IT lahm. Dabei entstehen enorme Schäden für Verwaltung, Bürger und Wirtschaft. Vitako fordert nun den Ausbau des BSI zur interföderalen IT-Sicherheits-Zentralstelle und die Einordnung kommunaler IT als KRITIS. mehr...
Gesetzgebung: OZG 2.0 kann in Kraft treten
[17.6.2024] Nachdem das vom Bundestag verabschiedete OZG-Änderungsgesetz im Bundesrat gescheitert war, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Der Einigungsvorschlag des Gremiums wurde nun von beiden Kammern gebilligt. mehr...
Bayern: Kommission für Digitalisierung
[12.6.2024] Für neuen Schub bei der Digitalisierung soll die Zukunftskommission #Digitales Bayern 5.0 sorgen. Kommunen und Freistaat wollen gemeinsam einheitliche Strukturen und Standards schaffen. Wie Digitalisierung gelingt, zeigt der Kreis Fürstenfeldbruck. mehr...
Rheinland-Pfalz: Zusammenarbeit wird gefördert
[7.6.2024] Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt seine Kommunen beim Auf- und Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit. Entsprechende Förderanträge können ab sofort gestellt werden. mehr...
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen beim Ausbau von Kooperationen.
Kreis Lüchow-Dannenberg: CDO aus Leidenschaft Interview
[4.6.2024] Als Leiterin der Stabsstelle für Digitalisierung im Landkreis Lüchow-Dannenberg führt ­Sabrina Donner mit großem Elan digitale Innovationen ein. Im Interview erklärt sie, was sie am IT-Bereich begeistert und welche Eigenschaften ein CDO mitbringen sollte. mehr...
Sabrina Donner
Weitere FirmennewsAnzeige

Besuchersteuerung: Das neue Einbürgerungsgesetz stellt Behörden vor zusätzliche Herausforderungen
[12.6.2024] Am 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Einbürgerungsgesetz in Kraft. Damit verkürzt sich die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von derzeit acht auf fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre. Demzufolge werden Ausländerbehörden künftig mehr Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen. Allerdings stoßen bereits heute viele Ausländerbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen. Magdalene Rottstegge, zuständig für das Business Development bei der SMART CJM GmbH, erläutert, wie Ämter das erhöhte Arbeitsaufkommen besser bewältigen können. mehr...

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[31.5.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
IT-Guide Plusd.velop AG
48712 Gescher
d.velop AG
NCP engineering GmbH
90449 Nürnberg
NCP engineering GmbH
PDV GmbH
99097 Erfurt
PDV GmbH
beyond SSL GmbH
90619 Trautskirchen
beyond SSL GmbH
Aktuelle Meldungen