[12.11.2015] Auf der Online-Beteiligungsplattform Digitaler Neustart können sich Bürger zur Rechtsentwicklung hinsichtlich digitaler Daten äußern. Die Ergebnisse sollen Ansätze für gesetzgeberische Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen liefern.
Braucht das digitale Recht ein Update? Um das herauszufinden, hat das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen eine Bürgerbeteiligung im Netz gestartet. Die Themen der Umfrage auf der Plattform Digitaler Neustart reichen von digitales Persönlichkeitsrecht und Dateneigentum über digitales Vertragsrecht bis hin zu digitaler Nachlass. Die Landesregierung möchte eigenen Angaben zufolge mit dem Wissen und den Anregungen zahlreicher Bürger nicht nur einen möglichen Handlungsbedarf für ein Update des Rechts herausfinden. Die Ergebnisse sollen auch in den künftigen Entwicklungsprozess eingebunden werden und Ansätze für gesetzgeberische Maßnahmen im Bürgerlichen Gesetzbuch liefern. Justizminister Thomas Kutschaty: „Der Umgang mit digitalen Daten ist heute fester Bestandteil unseres Alltags. Somit braucht eine digitale Gesellschaft auch einen verlässlichen Rechtsrahmen, damit Freiheit, Gleichheit, Demokratie und Gerechtigkeit gewahrt bleiben." Gestern (11. November 2015) diskutierten zudem Experten mit dem Justizminister über den grundrechtskonformen Umgang mit digitalen Daten. Die Podiumsdiskussion trug den Titel Vernetzt und abgefischt im Datenmeer – Brauchen wir den Digitalen Neustart?
(an)
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