Nordrhein-Westfalen:
Zentraler Einheitlicher Ansprechpartner


[21.1.2016] Einen zentralen Einheitlichen Ansprechpartner gibt es jetzt für Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung will so die Dienstleistungswirtschaft grenzüberschreitend fördern.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will die Dienstleistungswirtschaft grenzüberschreitend fördern. Laut eigenen Angaben stellt sie deshalb im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie einen zentralen Einheitlichen Ansprechpartner zur Verfügung. Ziel sei es, bürokratische Hürden bei der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit sowie bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in NRW abzubauen. Der Einheitliche Ansprechpartner übernehme als Mittler die notwendigen Schritte, um an erforderliche Genehmigungen, Anmeldungen und behördliche Bescheinigungen zu kommen. Er ermöglicht eine zentrale Abwicklung aus einer Hand mit einem verlässlichen Behördenservice, individueller Unterstützung und leicht zugänglichen und verständlichen Informationen. Außerdem sieht die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vor, die Verfahren der Berufsanerkennung ab jetzt auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln. Bislang gab es laut der Meldung in Nordrhein-Westfalen 21 Ansprechpartner in den Kreisen und kreisfreien Städten. Diese ersetzt der neue zentrale Einheitliche Ansprechpartner. Dazu bietet ein Internet-Portal für ausländische und deutsche Dienstleister und Fachkräfte die Möglichkeit zur elektronischen Abwicklung. Zusätzliche Gebühren fallen für den Service nicht an. (ve)

http://www.nrw-ea.de

Stichwörter: Panorama, Nordrhein-Westfalen, Einheitlicher Ansprechpartner



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