[5.7.2016] Mit Stufe zwei der Erweiterung des Datenbestands des Ausländerzentralregisters (AZR) können zusätzliche Daten gespeichert werden. Angepasste Schnittstellen erlauben es außerdem den Verwaltungsmitarbeitern, die neuen Daten zuzuliefern oder abzurufen.
Zum 29. Juni 2016 hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) laut eigenen Angaben die Stufe zwei der Erweiterung des Datenbestands des Ausländerzentralregisters (AZR) in Betrieb genommen. Bei der Registrierung von Schutzsuchenden können damit neben den bisherigen Informationen von Ausländern auch Daten zu Beruf und Bildung, Sprachkenntnissen sowie Gesundheits- und Integrationsdaten im AZR gespeichert werden. Parallel seien die Schnittstellen zu den an das AZR angebundenen Behörden angepasst worden, damit deren Mitarbeiter die neuen Daten zuliefern oder abrufen können. Auch die Nutzeroberfläche im BVA-Registerportal sei entsprechend erweitert worden, um Nutzern mit der gewohnten Eingabemaske eine komfortable Erfassung zu ermöglichen. Wie der Meldung zu entnehmen ist, nutzen rund 14.000 Einrichtungen das AZR. Ende März hat das BVA den ersten Meilenstein bei der Erweiterung des AZR gelegt (
wir berichteten).
(ve)
http://www.bva.bund.de
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