Kreis Plön:
Kreisrecht online abrufbar


[27.4.2018] Als Vorreiter in Schleswig-Holstein veröffentlicht jetzt der Kreis Plön kommunales Recht über den landesweiten Basisdienst KSH-Recht. Die Kommune war auch an der Entwicklung des elektronischen Basisdiensts beteiligt.

Kreis Plön veröffentlicht als Pilot in Schleswig-Holstein kommunales Recht im Web. In Schleswig-Holstein können Bürger und Vertreter der Wirtschaft künftig neben Bundes- und Landesrecht auch kommunales Recht im Internet finden. Das Land hat dazu gemeinsam mit dem Rechtsportal Juris und dem Unternehmen Teleport den elektronischen Basisdienst „Kommunales Schleswig-Holstein-Recht – KSH-Recht“ entwickelt. Unterstützt wurde das Vorhaben von interessierten Kommunen, unter anderem vom Kreis Plön. Dieser stellt nun laut Teleport als erster Pilot seinen Einwohnern sowie Organisationen das Ortsrecht im Zusammenhang mit Bundes- und Landesrecht online auf den Kommunal-Websites, im Portal ZuFiSH sowie auf dem Portal der Landesvorschriften und Landesrechtsprechung bereit.
„Das Engagement des Kreises Plön für dieses Angebot des Landes ist beispielhaft. So konnten wir einen Basisdienst aufbauen, der nah an der kommunalen Praxis und den zugehörigen Bedarfen ist“, sagt Staatssekretär Tobias Goldschmidt und ergänzt: „Ich wünsche mir, dass bald weitere Kreise und auch kreisfreie Städte diesem Beispiel folgen. Das Ziel ist klar: Wir wollen perspektivisch möglichst alle Verwaltungsleistungen digital anbieten. Das ist zweifelsohne ein Mammutprojekt für die nächsten Jahre, aber aller Mühen wert. Mein Dank geht an den Kreis Plön, die beteiligten Städte und Gemeinden, aber auch an die kommunalen Landesverbände, die mit ihrer Unterstützung zur Realisierung des Basisdiensts KSH-Recht beigetragen haben.“ Aktuell beteiligen sich knapp zehn Kommunalverwaltungen am Basisdienst, heißt es vonseiten des Kreises und des Landes.
Laut Aussage von Landrätin Stephanie Ladwig ist es das Ziel des Kreises Plön, bis Ende 2018 einen Großteil des kommunalen Rechts im Kreisgebiet im KSH-Recht erfasst und veröffentlicht zu haben. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die initiale Erfassungsarbeit. Dabei werden laut der Pressemeldung Vorschriften bei Bedarf auch erst in eine so genannte Lesefassung überführt. So wird etwa aus einer Hauptsatzung mit sieben Änderungssatzungen die aktuell gültige Hauptsatzung erzeugt und im KSH-Recht erfasst.
Durch KSH-Recht kann im Web das jeweils geltende Ortsrecht einfach eingesehen werden – gut auffindbar und barrierefrei nutzbar. Wie Land und Kreis weiter informieren, war kommunales Recht im Internet bislang in sehr unterschiedlichem Maße abgebildet. Dies habe Änderungen für den Bürger schwer nachvollziehbar gemacht, während der Pflegeaufwand für Kommunalverwaltungen relativ hoch gewesen sei.
„Gerade die Einbindung des kommunalen Rechts galt aufgrund seines dezentralen Entstehungsprozesses und stark gebietsbezogenen Gültigkeit als herausfordernd“, erläutert Teleport-Geschäftsführer Thomas Patzelt. Allein das Land Schleswig-Holstein verfüge über 1.000 rechtsetzende Körperschaften, die durch individuelle Verordnungen oder kommunale Satzungen eine enorme Datenmenge haben und pflegen müssen. (ba)

http://zufish.schleswig-holstein.de/recht
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
http://www.kreis-ploen.de
http://www.teleport.de

Stichwörter: Panorama, Teleport, Kreis Plön, Schleswig-Holstein, KSH-Recht

Bildquelle: Kreis Plön

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