Schleswig-Holstein:
Gemeinsame OZG-Umsetzung


[23.7.2018] In Schleswig-Holstein arbeiten das Land, die Kommunalen Landesverbände, die IHK und die Handwerkskammer gemeinsam an der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Das Land will die IT-Infrastruktur zur Verfügung stellen.

In Schleswig-Holstein arbeitet das Land mit den Kommunen zusammen, um das Onlinezugangsgesetz umzusetzen. Bis zum Jahr 2022 sollen in Schleswig-Holstein alle Verwaltungsleistungen digital abgefragt werden können. Wie das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung mitteilt, ist dazu zwischen der Landesregierung, den Kommunalen Landesverbänden, der IHK Schleswig-Holstein und der Handwerkskammer Schleswig-Holstein eine Absichtserklärung vereinbart worden. „Schon mit der Verabschiedung des Digitalisierungsprogramms im Juni (wir berichteten) hat das Land einen wichtigen Schritt in Richtung ‚Digitale Vorzeigeregion Schleswig-Holstein‘ vollzogen“, sagt Digitalisierungsminister Robert Habeck. „Nach der initialen Sitzung des E-Government-Beirats im Mai werden wir nun mit unseren kommunalen Partnern und der Wirtschaft unsere Gespräche intensivieren und an dem gemeinsamen Ziel der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ausrichten. Das Land wird dabei die Kommunen sowohl organisatorisch als auch personell und finanziell unterstützen.“ Laut Ministeriumsangaben wird das Land zentrale IT-Infrastrukturen und Portale sowie Referenzimplementierungen für die Kommunalverwaltungen bereitstellen. Für eine umfangreiche Nutzung werden das Land und die kommunalen Landesverbände die bisherigen Strukturen zur Unterstützung der Kommunen neu aufbauen. Ferner soll ein gemeinsamer IT-Verbund (ITV-SH) für alle Kommunen gegründet werden. Das Land werde diesem zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vereinbarung über finanzielle Entlastungsmaßnahmen Anfang 2018 zugesagt wurden. Auch werde das Land zwei Mitarbeiter an den neu aufzubauenden IT-Verbund abordnen. Wie das Ministerium weiter ankündigt, wird ab dem zweiten Halbjahr 2018 ein öffentliches Monitoring zum Umsetzungsstand des OZG eingerichtet. Das Land werde dafür die technischen Voraussetzungen schaffen. (ve)

http://www.schleswig-holstein.de

Stichwörter: Politik, Schleswig-Holstein, Robert Habeck, Onlinezugangsgesetz (OZG)



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