krz:
Digitaler Führerscheinumtausch


[26.4.2019] Laut einer neuen EU-Richtlinie müssen Papierführerscheine ab dem Jahr 2022 sukzessive umgetauscht werden. Das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) arbeitet an der Erstellung eines digitalen Konzepts für den Umtauschprozess mit.

Der neue Führerschein nach den einheitlichen EU-Richtlinien. Die Zeit des Papierführerscheins läuft bald ab. Bereits 2006 wurde die EU-Richtlinie 2006/126/EG beschlossen, durch die über 110 Führerscheinarten in Europa vereinheitlicht werden. Gleichzeitig wird für Führerscheine eine befristete Gültigkeitsdauer von 15 Jahren eingeführt. Diese Regelung wirkt sich nachträglich auf circa 43 Millionen bestehende Führerscheine aus. Dies und der bevorstehende Verwaltungsakt verlangen eine bundesweit koordinierte Umsetzung des Führerscheinumtauschs.
Vorgesehen ist ein detaillierter Stufenplan, um die alten Dokumente etappenweise zu ersetzen – und einen Massenansturm der Ausweisinhaber auf die Behörden zu verhindern. Demnach würden ab 2022 zunächst alle Papierführerscheine gestaffelt nach Geburtsjahr der Inhaber bis 2025 umgetauscht. Ab 2026 folgen dann alle Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, gestaffelt nach Ausstellungsjahr. Bis zum 19. Januar 2033 sollen so alle Führerscheine die vor 2013 ausgestellt wurden an die neuen EU-Richtlinien angepasst werden.
Das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) ist Mitglied einer von der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, initiierten Experten-Projektgruppe, die ein digitales Konzept für den bislang analog ablaufenden Umtauschprozess erarbeitet. Das Konzept richtet sich nach Angaben des krz am OZG-Umsetzungskatalog im Themenfeld „Mobilität und Reisen“ aus. Ziel sei es, den in diesem Themenfeld federführenden Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen einen digitalen Prozess an die Hand zu geben, den diese dann in ihrem Digitalisierungslabor erproben können.
Wie das krz mitteilt, soll der Umtausch künftig über ein Web-Portal digital abgewickelt werden. Im Idealfall erfolge eine elektronische Authentifizierung des Antragstellers direkt vor der Erfassung der notwendigen Daten und Informationen. Foto sowie Unterschrift des Führerscheininhabers sollen ebenfalls ohne Medienbruch über eine Upload-Funktion online einreichbar sein. Abschließend erfolge die Bezahlung der Transaktion direkt über eine integrierte E-Payment-Funktion. Die Sachbearbeiter in den Führerscheinstellen könnten durch eine etablierte Teil-Automatisierung bei der Antragstellung entlastet werden, beispielsweise durch eine automatisierte Abfrage des Fahrerlaubnisregisters. Gleichzeitig werden laut krz mehrere Varianten erwogen, um den alten, ungültigen Führerschein zu vernichten und die neue Fahrerlaubnis auszuhändigen. Eine Option sei die Zustellung über einen Versanddienstleister, beispielsweise durch den so genannten Post Ident. Ob und wie das Digitalisierungslabor das erarbeitete Konzept aufgreift, ist noch offen. Die Handreichung an die beteiligten Länder ist jedoch bereits erfolgt. (bs)

https://www.krz.de

Stichwörter: Fachverfahren, Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz), Kfz-Wesen, Fahrerlaubniswesen

Bildquelle: Lena Sprenger© krz

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