[29.5.2019] Zwei Preise hat der Hamburger Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ beim E-Government-Wettbewerb abgeräumt. Er wurde als bestes Kooperationsprojekt geehrt und erhielt den Sonderpreis des Bundeskanzleramts.
Der Hamburger Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ ist beim diesjährigen E-Government-Wettbewerb von BearingPoint und Cisco (
wir berichteten) zweifach ausgezeichnet worden: als bestes Kooperationsprojekt und mit dem Sonderpreis des Bundeskanzleramts.
Hamburgs Chief Digital Officer Christian Pfromm sagt: „Solche Preise sind ein Grund zur Freude – und sie sind gleichzeitig Ansporn, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. Dieser Service zeigt beispielhaft, welche Vorteile entstehen, wenn behördenübergreifend zusammengearbeitet wird und Verwaltungsabläufe modernisiert werden. Digitalisierung soll dort stattfinden, wo sie dabei hilft, das Leben einfacher und besser zu machen.“
An dem Pilotprojekt staatlicher und privater Einrichtungen beteiligen sich nach Angaben der Senatskanzlei zwei Kliniken, zwei Standesämter sowie die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und die des öffentlichen Dienstes in Hamburg. Die Eltern brauchen nur noch ein einziges ausgefülltes Formular und die erforderlichen Urkunden in der Geburtsklinik abzugeben. Die Behörden veranlassen alles Weitere. Der Service wird seit rund einem Jahr als Pilotprojekt in der Asklepios Klinik Altona und im Universitätsklinikum Eppendorf angeboten. Künftig soll er auf alle Kliniken in Hamburg ausgeweitet und digitalisiert werden (
wir berichteten).
Die werdenden Eltern bekommen laut der Senatskanzlei bereits beim Geburtsvorbereitungstermin ein dreiseitiges, nutzerfreundliches Kombiformular mit den dazugehörigen Hinweisen. Es seien nur die Angaben erforderlich, die der Verwaltung noch nicht vorlägen. Nach durchschnittlich weniger als zehn Tagen erhielten die Eltern den Kindergeldbescheid per Post von der Familienkasse, ihre Geburtsurkunden vom Standesamt sowie die Steuer-ID ihres Kindes vom Bundeszentralamt für Steuern. Das Kindergeld werde automatisch auf das angegebene Konto überwiesen. Derzeit wird nach Angaben der Senatskanzlei an der Digitalisierung des Services gearbeitet. Dann können Eltern die Namensbestimmung, Bestellung von Geburtsurkunden und die Beantragung von Kindergeld künftig in einem Zug auch online vornehmen.
(ba)
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Christian Pfromm
Bildquelle: Senatskanzlei Hamburg, Amt für IT und Digitalisierung