[6.8.2019] Mit dem geplanten Portalverbund rückt auch die Online-Erfassung von Gewerbemeldungen in ein neues Licht. In einem mehrstufigen Prozess wird sie dazu an die Gewerbeservice-Portale der Länder angebunden.
Die Gewerbemeldung via Internet steht mit Priorität im Leistungskatalog des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie der E-Government-Gesetze des Bundes und der Länder. Mit den Portalen des künftigen Portalverbunds werden laut EDV Ermtraud neue Datenquellen für medienbruchfreie digitale Meldeprozesse entstehen. Das Unternehmen verweist auf die Bundesländer, die dazu mit Gewerbeservice-Portalen einen niedrigschwelligen landeszentralen Zugang geschaffen haben.
So habe sich etwa in Baden-Württemberg eine aktive Online-Plattform etabliert. Auch in Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Rheinland-Pfalz zeichneten sich vom Land unterstützte Lösungen ab. Nordrhein-Westfalen nennt das Unternehmen als Vorreiter mit Portalsystem (
wir berichteten). Das Land habe sich mit der Implementierung der Servicekonten für natürliche Personen auf dem Gewerbe-Service-Portal.NRW nach vorn gebracht. Das Portalsystem könne die Masse der Gewerbemeldungen online abbilden und im Standard XGewerbeanzeige zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung so genannter Organisationskonten, also einem Zugang mit Authentifizierung beispielsweise für Betriebe, sei in Vorbereitung.
Vierstufiges Vorgehen
Für die Anbindung der Online-Gewerbemeldung an die Portale nennt EDV-Ermtraud ein vierstufiges Vorgehen. Stufe eins umfasse das manuelle Herunterladen von portalseitig bereitgestellten Gewerbeanzeigen sowie den automatisierten Import in das Gewerbefachverfahren. Stufe zwei seien das automatisierte, medienbruchfreie Abrufen der Gewerbemeldungen vom Portal und die direkte Kommunikation zwischen Fachverfahren und Portal inklusive Statusmeldungen zum Bearbeitungsstand, abhängig von den Schnittstellen des jeweiligen Portals. Die zusätzliche Dokumentenannahme, etwa eines Handelsregisterauszugs, von IHK-Bescheinigungen oder Personaldokumenten zur Ablage in der elektronischen Akte, ist laut EDV Ermtraud die dritte Stufe, bevor in Stufe vier die Anbindung an das Organisationskonto erfolgt. Ein einheitliches Übermittlungsformat stehe mit den Vorgaben nach XGewerbeanzeige 2.0 zur Verfügung.
Ressourcenschonend digitalisieren
Die Standardisierung der Übermittlungen im Gewerbewesen ist laut EDV Ermtraud weitgehend abgeschlossen. Meldungen, die in Portalen erfasst werden, können deshalb effektiv von Gewerbefachverfahren importiert werden. Die Lösung GEVE 4 von EDV Ermtraud stelle mit integrierten Schnittstellen einen Einzel- und Sammelimport dieser Meldungen zur Verfügung. Erfasste Gewerbeanzeigen werden in GEVE 4 eingelesen, dort von Validierungswerkzeugen sowie dem Sachbearbeiter auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und per Mausklick in die Gewerbekartei übernommen. Dokumente zum Fall lege der Sachbearbeiter bei Bedarf direkt in der elektronischen Akte ab. Online-Gewerbeanzeigen über Landesportale oder über lokale Web-Lösungen wie GEVE-4-Online dienten in direkter Verbindung mit dem Fachverfahren GEVE 4 nicht zuletzt einer ressourcenschonenden Verwaltungsdigitalisierung.
(ve)
http://www.edv-ermtraud.de
Stichwörter:
Fachverfahren,
EDV Ermtraud,
Gewerbewesen,
GEVE 4,
XGewerbeanzeige,
Portalverbund,
OZG