Mecklenburg-Vorpommern:
Doppik erleichtert


[8.8.2019] In Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt das Regelwerk zur Doppik-Vereinfachung in Kraft getreten. Mit der Überarbeitung hat das Innenministerium dem Anliegen der Verwaltungspraxis und insbesondere der ehrenamtlichen Gemeindevertreter Rechnung getragen.

In einem umfassenden Reformprozess hat das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns laut eigenen Angaben das Regelwerk zur kommunalen Haushaltswirtschaft überarbeitet. Dieser Reformprozess sei mit dem Inkrafttreten des so genannten Doppik-Erleichterungsgesetzes (wir berichteten), der Doppik-Erleichterungsverordnung sowie der Verwaltungsvorschrift zur Doppik einschließlich ihrer Anlagen am 1. August 2019 zum Abschluss gekommen.
Mit der Überarbeitung des Regelwerks hat das Innenministerium nach eigenen Angaben dem Anliegen der Verwaltungspraxis und insbesondere der ehrenamtlichen Gemeindevertreter nach einer Vereinfachung, verbesserten Transparenz sowie einem höheren Maß an Rechtssicherheit bei der Anwendung haushaltswirtschaftlicher Regelungen Rechnung getragen. Zwar seien die untergesetzlichen Vorschriften zur Doppik bereits im Jahr 2016 umfassend evaluiert worden (wir berichteten), dies erschien aus Sicht der Praxis aber nicht ausreichend.
An dem Reformprozess haben unter anderem die kommunalen Landesverbände und Experten aus dem kommunalen Raum mitgewirkt. Innenminister Lorenz Caffier erklärte: „Ich bedanke mich bei allen Mitstreitern für das Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit. Ohne das Erfahrungswissen der Praktiker wäre die Reform nicht möglich gewesen.“

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick

Wesentliche Neuregelungen sind laut Ministerium unter anderem, dass ein Gesamtabschluss künftig nur noch für die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte verpflichtend vorgesehen ist; alle anderen Kommunen könnten zwischen einem Gesamtabschluss und einem Beteiligungsbericht wählen. Zudem werde der Umfang des Jahresabschlusses deutlich reduziert und die Genehmigungspflicht für Stellenpläne entfalle. Gemeinden mit kurzfristigen Haushaltsproblemen müssten kein Haushaltssicherungskonzept mehr beschließen. Für Ämter entfielen die Verpflichtungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts und zur Einhaltung des Überschuldungsverbots. Die Haushaltssatzung werde transparenter, künftig ist laut Ministerium auf den ersten Blick erkennbar, ob der Haushalt ausgeglichen ist. Darüber hinaus seien die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung rechtssicherer gestaltet worden. Der Ausgleich des Ergebnishaushalts werde durch neue genehmigungsfreie Deckungsmöglichkeiten für einen Fehlbetrag aus dem Eigenkapital erleichtert und die für die Haushaltswirtschaft verbindlichen Muster würden reduziert, verschlankt und übersichtlicher gestaltet.
Für die Anwendung der neuen Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift gilt nach Angaben des Ministeriums eine Übergangsregelung: Die Haushaltswirtschaft bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 – bei Doppelhaushalten bis einschließlich des Haushaltsjahres 2021 – kann bis auf eine Ausnahme, die sich auf die Haushaltssatzung bezieht, noch nach den bisher maßgeblichen Rechtsvorschriften erfolgen. Damit werde berücksichtigt, dass einzelne Kommunen die erforderliche Software-Umstellung nicht rechtzeitig für die bevorstehende Haushaltsplanung realisieren können. (ba)

https://www.regierung-mv.de

Stichwörter: Finanzwesen, Mecklenburg-Vorpommern, Doppik, Politik



Druckversion    PDF     Link mailen


 Anzeige

Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Finanzwesen
Hamburg: Haushaltsplan-Entwurf online
[23.7.2024] Der Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2025 und 2026 der Freien und Hansestadt Hamburg ist jetzt online verfügbar. Neben dem aktuellen Entwurf sind nun auch die historische Entwicklung der Hamburger Finanzdaten ab dem Jahr 2017 und frühere Haushaltspläne einzusehen. mehr...
Wie werden die Mittel künftig aufgeteilt? Transparenz und Bürgernähe will Hamburg mit der Veröffentlichung des Haushaltsplan-Entwurfs erzielen.
Kreis Fürth: E-Signatur vereinfacht Rechnungsworkflow
[9.7.2024] Der Landkreis Fürth hatte sich im Jahr 2022 entschlossen, den Signaturservice der AKDB einzuführen und damit den Rechnungsworkflow zu beschleunigen. Mit dem Ergebnis ist die Kommune mehr als zufrieden. mehr...
Dank E-Signatur ist der Rechnungsworkflow im Kreis Fürth nun schneller und weniger fehleranfällig.
Leipzig: IT-gestütztes Vertragsmanagement
[3.7.2024] Mithilfe von IT-Dienstleister GISA führt die Stadtverwaltung Leipzig ein IT-gestütztes Vertragsmanagement ein. Die Lösung soll einen entscheidenden Beitrag zur Verwaltung von Verträgen in den verschiedenen Fachbereichen leisten. mehr...
Leipzigs Stadtverwaltung führt eine SAP-basierte Lösung zur Vertragserstellung und -verwaltung ein.
E-Rechnung: Pflicht als Chance Bericht
[25.6.2024] Das Wachstumschancengesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen ab 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Umsätze. Dies könnte auch für die öffentliche Verwaltung eine Chance sein, den digitalen Wandel voranzutreiben. mehr...
Mit einer Digitalisierungsplattform alle Rechnungen im Blick behalten.
E-Rechnungsgipfel 2024: Rechtliche Aspekte im Fokus
[21.6.2024] Insbesondere mit den rechtlichen Vorgaben und Anforderungen im Zusammenhang mit der Pflicht zur Einführung der E-Rechnung hat sich der diesjährige E-Rechnungsgipfel beschäftigt. mehr...
E-Rechnungsgipfel 2024 beschäftigte sich besonders mit den rechtlichen Aspekten.
Weitere FirmennewsAnzeige

SAP S/4HANA: Klare Sicht im Rechnungswesen
[10.9.2024] Die Bremer Stadtreinigung AöR arbeitet seit Anfang 2022 auf einem SAP S/4HANA-System und realisierte im Anschluss an dieses Migrations- projekt den Umstieg auf die elektronische Rechnungseingangsverarbeitung mit der xSuite. mehr...

SCCON vernetzt Politik, Verwaltung und Digitalwirtschaft: Drei Tage Fokus auf die Digitalisierung des öffentlichen Sektors auf der Smart Country Convention Berlin
[1.9.2024] Bürokratiebändiger, Digitalisierungsfans und Smart City Enthusiasten – sie alle kommen vom 15. – 17. Oktober 2024 auf der Smart Country Convention in Berlin zusammen. Ob Leitlinien für den Einsatz von KI in der Verwaltung, digitaler Zwilling in der Smart City oder personalisierte Verwaltung auf dem Smartphone – es gibt bereits heute zahlreiche innovative Lösungen für die Digitalisierung von Städten, Gemeinden und Behören. Spitzenvertreterinnen und -vertreter aus Verwaltung, Politik und Wissenschaft, Pioniere der Digitalwirtschaft, Hidden Champions und lokale Branchenköpfe zeigen auf der Smart Country Convention 2024, wie wir die Herausforderungen der Digitalisierung gemeinsam bewältigen können. mehr...

Dokumentenmanagement: Zukunftsweisende Rechnungsbearbeitung mit SAP
[21.8.2024] Rechnungen treffen in Unternehmen in allen Formaten und auf unterschiedlichen Wegen ein: im Papierformat, per E-Mail als PDF oder bereits als E-Rechnung im XML-Format. Letzteres Format ist im Public Sector schon gesetzt, im B2B wird es nun zum 1.1.2025 verpflichtend. Für die Rechnungsverarbeitung in SAP gibt es bereits erprobte Lösungen am Markt. Wichtig ist, dass diese auch mit der neuen Produktgeneration S/4HANA in ihren verschiedenen Ausprägungen funktionieren. mehr...
Suchen...

 Anzeige

Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Finanzwesen:
IT-Guide PlusxSuite Group GmbH
22926 Ahrensburg
xSuite Group GmbH
ab-data GmbH & Co. KG
42551 Velbert
ab-data GmbH & Co. KG
Aktuelle Meldungen