[4.3.2020] Eine Handreichung zu unbemannten Fluggeräten in der Vermessungsverwaltung hat der Deutsche Städtetag veröffentlicht. Die so gewonnenen Geodaten können etwa für die Bauplanung, das Erstellen von Geländemodellen oder für Bestandsdokumentationen ausgewertet werden.
In der Vermessungsverwaltung der Kommunen sollen jetzt so genannte Unmanned Aerial Vehicles (UAV) eingesetzt werden. Das teilt der Deutsche Städtetag mit, der eine entsprechende Handreichung veröffentlicht hat. Die Möglichkeiten der UAV-Erfassung sollen die klassischen Methoden der Photogrammetrie ergänzen, also der Erkundung aus der Luft und vom Boden aus zum Zwecke der Raumdarstellung. Mit vergleichsweise geringem Aufwand könnten damit vollumfängliche Geodaten für konkrete raumbezogene Aufgabenstellungen gewonnen werden. Die Daten können nach Angaben des Deutschen Städtetags vielfältig ausgewertet werden, zum Beispiel für die Bauplanung, für das Erstellen von Geländemodellen, für Bestandsdokumentationen oder in der Denkmalpflege.
Die Handreichung stelle die Voraussetzungen für den Einsatz von Unmanned Aerial Vehicles vor, identifiziere Einsatzbereiche und zeige anhand von Best-Practice-Beispielen Aufwand und Nutzen im Praxiseinsatz. Das Papier könne bei Entscheidungsprozessen zur Beschaffung von UAV-Geräten herangezogen werden.
Einfach zu steuernde, unbemannte Fluggeräte haben sich laut dem Deutschen Städtetag in den vergangenen Jahren in verschiedenen Aufgabenfeldern etabliert. Die auch als Drohnen, Mikro- und Multicopter bezeichneten UAV würden zum Beispiel in Industrie und Landwirtschaft, im Sicherheits- und Rettungswesen oder für Film- und Fotoaufnahmen genutzt. Auch in der Vermessung komme diese Technologie immer häufiger zum Einsatz. Die Geräte seien schnell einsatzbereit und könnten sofort auswertbare Informationen sammeln, aus denen sich zum Beispiel 3D-Objekte berechnen lassen. Auf UAV-Plattformen könnten außerdem unterschiedliche Vermessungssensoren installiert werden, die je nach Bedarf und Einsatzbereich spezifische Erhebungen aus der Luft vornehmen.
(co)
Die Handreichung des Deutschen Städtetags zu UAV zum Download (PDF; 2 MB) (Deep Link)
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