Arbeitsagentur:
Identifizieren ohne Behördengang


[29.7.2020] Die Bundesagentur für Arbeit hat das Selfie-Ident-Verfahren per Handy für Kunden eingeführt, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen können.

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Identifizierungsverfahren per Handy eingeführt. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sich Arbeitslose persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden müssen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies auch telefonisch oder online geschehen. Wie die BA mitteilt, muss die Identitätsprüfung aber auf jeden Fall nachgeholt werden.
Um die persönliche Vorsprache so gering wie möglich zu halten, bietet die Bundesagentur für Arbeit befristet bis zum 30. September 2020 das so genannte Selfie-Ident-Verfahren für Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit könne die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen. Für die Online-Identifizierung sind drei Dinge notwendig, teilt die Behörde mit: ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), eine stabile Internet-Verbindung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holografischem Merkmal.
Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA, sagt: „Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“
Das Selfie-Ident-Verfahren wird laut BA bereits seit dem 17. Juni 2020 eingesetzt – zunächst in den Pilot-Arbeitsagenturen Leipzig und München. Von 30.000 angeschriebenen Kunden haben dort schon in der ersten Woche über 5.000 die Möglichkeit der Online-Identifizierung genutzt. Im Laufe des Juli soll das Verfahren in vier weiteren Schritten in allen Arbeitsagenturen bundesweit zur Verfügung stehen. (hm)

https://www.arbeitsagentur.de

Stichwörter: Digitale Identität, Selfie-Ident, Corona, Arbeitsagentur, Jobcenter



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Digitale Identität
eIDAS 2.0: Digitale Brieftasche Bericht
[24.6.2024] Mit der Novellierung der eIDAS-Verordnung treibt die EU die Digitalisierung weiter voran: Eine digitale Brieftasche, welche die elektronische Identität der Bürgerinnen und Bürger trägt, soll ab 2026 verfügbar sein. mehr...
Mit der EUDI-Wallet digitale Dienste bequem nutzen.
Ceyoniq: Siegeln und Signieren mit FP Sign
[13.6.2024] Elektronisches Siegeln und Signieren soll bald auch mit der Informationsplattform Ceyoniq nscale möglich sein. Dazu will der Software-Anbieter den Technologie-Stack von FP Digital in seine Informationsplattform einbinden. mehr...
Willingen: Innovation im Tourismus Bericht
[11.6.2024] In der Gemeinde Willingen im Sauerland wurde eine eID-basierte digitale Kur- und Gästekarte implementiert. Davon profitierten Gäste, Beherbergungsbetriebe und die Kommune selbst. mehr...
Willingen erprobte die eID-basierte digitale Kur- und Gästekarte.
Kommentar: Mit Stempel und Siegel Bericht
[10.6.2024] Im Zentrum der Verwaltungsdigitalisierung muss der Online-Ausweis stehen, als Dreh- und Angelpunkt der Bürger-Behörden-Kommunikation. Seit 13 Jahren wird die Bedeutung des digitalen Dokuments heruntergespielt und seine Handhabung regelrecht konterkariert. mehr...
Behördliche Insignien wie Stempel und Klebesiegel gehören ins Bürokratiemuseum.
Digitale Identität: EUDI-Wallet und BundID Bericht
[5.6.2024] Die Integration von BundID und EUDI-Wallet kann für effiziente Verwaltungsprozesse sorgen. Die EUDI-Wallet wird aber nicht nur im behördlichen Bereich, sondern auch in anderen Sektoren an Bedeutung gewinnen. Eine Harmonisierung von eIDAS 2.0 und OZG 2.0 würde dieser Entwicklung Rechnung tragen und weitere Vorteile bieten. mehr...
EUDI-Wallet: Smartphone wird zum Ausweis.
Weitere FirmennewsAnzeige

Besuchersteuerung: Das neue Einbürgerungsgesetz stellt Behörden vor zusätzliche Herausforderungen
[12.6.2024] Am 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Einbürgerungsgesetz in Kraft. Damit verkürzt sich die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von derzeit acht auf fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre. Demzufolge werden Ausländerbehörden künftig mehr Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen. Allerdings stoßen bereits heute viele Ausländerbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen. Magdalene Rottstegge, zuständig für das Business Development bei der SMART CJM GmbH, erläutert, wie Ämter das erhöhte Arbeitsaufkommen besser bewältigen können. mehr...

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[31.5.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Digitale Identität:
Telecomputer GmbH
10829 Berlin
Telecomputer GmbH
procilon GmbH
04425 Taucha bei Leipzig
procilon GmbH
ekom21 – KGRZ Hessen
35398 Gießen
ekom21 – KGRZ Hessen
Aktuelle Meldungen