DSV Service:
Online-Anträge zur StVO


[8.12.2020] Das Unternehmen DSV Service nimmt ein neues Formularpaket in seinen Katalog zur Umsetzung von E-Government-Vorhaben auf. Dieses umfasst viel genutzte Formulare für Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO).

DSV Service, ein Tochterunternehmen des Deutschen Sparkassenverlags (wir berichteten), hat ein neues Paket in seinem Online-Formular-Katalog veröffentlicht, das Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unterstützen soll. Das Paket umfasst laut DSV Service Formulare für Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO). Kommunen können diese Online-Formulare per Standardkatalog buchen, DSV Service stelle die Online-Formulare dann mit Logo und Kopfzeilen der betreffenden Behörde bereit und sorge in Zusammenarbeit mit der Kohlhammer Verlagsgruppe für die kontinuierliche Aktualisierung gemäß der gesetzlichen Änderungen. Auf Wunsch können die Formular-Anwendungen auch IT-seitig vollständig von DSV Service betrieben werden.

Entlastung für Verwaltungen

Die Verwaltung kann von digitalen Anträgen nach § 46 StVO spürbar profitieren: Die systemseitige Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität sorgt laut DSV Service dafür, dass nur entscheidungsreife Anträge die Verwaltungsmitarbeiter erreichen. Wenn es die Prozess- und Systemlandschaft einer Kommune erlaubt, können die Antragsdaten auch digital in die Fachverfahren übernommen werden. Auch fällige Gebühren können direkt im Antragsprozess über Bezahlwege wie GiroCheckout, giropay, paydirekt oder andere gängige Bezahlverfahren beglichen werden.
Das neue Paket ergänze den bereits vorhandenen Katalog von DSV Service für die OZG-Umsetzung oder anderer E-Government-Vorhaben. Die knapp 200 fertigen Online-Formulare sind nach Lebens- und Geschäftslagen gegliedert, sie können von Kommunal- und Landesverwaltungen als Komplettangebot gebucht werden. (sib)

https://www.dsv-service.de
https://www.kohlhammer.de

Stichwörter: Panorama, Kohlhammer, DSV Service GmbH, OZG-Umsetzung



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