[2.6.2021] Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ist im Bundesgesetzblatt verkündet und damit in Kraft getreten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält damit neue Kompetenzen.
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist jetzt das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (
wir berichteten) in Kraft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält damit neue Kompetenzen, die seine Arbeit als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes deutlich stärken sollen. „Für das BSI ist dieser Tag ein echter Meilenstein“, sagt BSI-Präsident Arne Schönbohm. „Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ebnet den Weg für ein verbessertes Cyber-Sicherheitsniveau in Deutschland. Als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gestalten wir sichere Digitalisierung in Deutschland mit. Wir helfen mit unserer Expertise, dass Innovationen sicher umgesetzt werden.“ Der BSI-Präsident kündigt an: „Wir werden unser bestehendes Angebot noch deutlich erweitern, bei Gefahren warnen, informieren und Orientierung im digitalen Alltag und bei Produkten geben. Ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher soll in Zukunft klar erkennbar machen, welche Produkte bereits bestimmte IT-Sicherheitsstandards einhalten. Mit diesem Orientierungsangebot möchten wir zügig auf den Verbrauchermarkt gehen.“
(ve)
https://www.bsi.bund.de
Stichwörter:
IT-Sicherheit,
BSI,
IT-Sicherheitsgesetz 2.0