[25.6.2021] Zum 35. Mal hat der IT-Planungsrat getagt und sich unter anderem mit einer digitalfreundlichen Rechtsgestaltung, der Registermodernisierung und der Kostenverteilung bei EfA-Leistungen befasst.
Am 23. Juni 2021 hat der IT-Planungsrat (IT-PLR) zum 35. Mal getagt. Zu den Schwerpunkten der Beratungen gehörte nach Angaben des Gremiums die Entwicklung und Vereinheitlichung der digitalen Services für Bürger und Unternehmen wie vom Onlinezugangsgesetz (OZG) vorgesehen.
Auf Initiative Hamburgs beschäftigte sich der IT-Planungsrat unter anderem mit der Frage, wie die Erfordernisse der digitalen Verwaltung im Bereich der Rechtsetzung und -gestaltung berücksichtigt und dafür verbindliche Regelungen erzielt werden können. Sinnvoll wäre laut einer Medienmitteilung des IT-PLR, im frühen Stadium der Gesetzesentstehung Digital- und Prozessexpertise einzubinden, damit die politisch gewünschten Zielvorgaben gemeinsam in digitalkonforme Regelungen übersetzt werden können. Konkret werde es vor allem darum gehen, durchgehend konsistente digitale Verwaltungsverfahren zu entwickeln und regulatorisch abzubilden. Außerdem solle die Harmonisierung von Rechtsbegriffen mit der zunehmenden IT-Standardisierung einhergehen. Bei mehreren Grundbegriffen – etwa Einkommen, Vermögen, Kind – bestehe eine Vielfalt inhaltlicher Divergenzen, die für Hemmnisse bei der digitalen Umsetzung sorgten.
Um eine koordinierte Umsetzung der Registermodernisierung zu ermöglichen, hat der IT-Planungsrat die Einrichtung eines Projekts zur Gesamtsteuerung Registermodernisierung beschlossen. So soll unter Federführung des Bundesinnenministeriums und mehrerer Länder die ressortübergreifende Umsetzung zügig erreicht werden. Bestandteil dieser Reform sei auch die künftige Nutzung einer Identifikationsnummer.
Auf Initiative Thüringens hat sich der IT-PLR außerdem mit der künftigen Finanzierung von Online-Diensten nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) befasst. Im Kern sollen sich die Kosten für Online-Dienste nach Zahl der Nutzer richten. Die Länder sollen EfA-Leistungen einander zum Selbstkostenpreis zur Verfügung stellen. Die Kosten des Betriebs und der Wartung der Online-Dienste sollen nach der Zahl der Einwohner oder anderer Zielgruppen, wie Unternehmen, Studierende, Senioren, Behörden oder nach der tatsächlichen Nutzung abgerechnet werden. Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Hartmut Schubert begrüßte diese Entscheidung des IT-Planungsrats. Dies sei ein „solidarisches und faires Finanzierungsmodell“. Im Herbst soll das Modell evaluiert werden.
(sib)
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