OZG:
Fortschritte beim Aufenthaltstitel


[23.2.2022] Die OZG-Leistung Aufenthaltstitel, die zunächst ohne Fachverfahrensanbindung in Brandenburg erprobt wurde, hat jetzt erste Fachverfahren angeschlossen und pilotiert bundesweit. Künftig sollen Online-Anträge für den Aufenthaltstitel medienbruchfrei an die Fachverfahren übermittelt werden.

Die Leistung Aufenthaltstitel aus dem OZG-Themenfeld Ein- und Auswanderung, für das die Federführung beim Land Brandenburg und dem Auswärtigen Amt liegt, wurde im Dezember 2020 zunächst ohne Fachverfahrensanbindung in den Landkreisen Elbe-Elster und Teltow-Fläming sowie in der Stadt Potsdam pilotiert (wir berichteten). Inzwischen konnten nach Angaben des Bundesinnenministeriums in den Ausländerbehörden der Pilotkommunen und in anderen Orten die ersten Fachverfahren angebunden werden. Den Grundstein für die Fachverfahrensanbindung bilde dabei der im Ausländerwesen seit mehreren Jahren etablierte Fachstandard XAusländer. Der bis dato für die interbehördliche Kommunikation genutzte XÖV-Standard sei seit Anfang 2020 unter Leitung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) weiterentwickelt und um ein eigenes OZG-Kapitel erweitert worden. Daraus sei die im Sommer 2020 veröffentlichte XAusländer-Spezifikation 1.15 hervorgegangen. Somit seien die Schnittstellen zu den Fachverfahren in Grundzügen bereits vor dem Go-live des Online-Dienstes im Dezember 2020 definiert gewesen. Im Oktober 2020 hatte zusammen mit dem BAMF und der KoSIT eine Informationsveranstaltung mit den Fachverfahrensherstellern stattgefunden, in der über die OZG-Umsetzung und das neue XAusländer-OZG-Kapitel informiert wurde.

Fließender Übergang zum flächendeckenden Roll-out

Die Umsetzung dieses Kapitels erfolgte zunächst auf freiwilliger Basis durch einzelne Fachverfahrenshersteller im ersten Halbjahr 2021. Wie das Bundesinnenministerium weiter mitteilt, ist die Ausländerbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel als erste Ausländerbehörde direkt mit Fachverfahrensanbindung online gegangen. Damit begannen bundesweite Pilotierungsprojekte, auch außerhalb Brandenburgs. Mittlerweile fänden in über 50 Ausländerbehörden in zehn Ländern Pilotierungen statt, wobei der Übergang zum flächendeckenden Roll-out fließend sei. Im Freistaat Bayern, der bereits seine Interessensbekundung für die Nachnutzung der Leistung über den FIT-Store angemeldet hat, läuft der flächendeckende Roll-out schon an. Im Landkreis Starnberg und der Stadt Kempten, aber auch im Landkreis Aurich in Niedersachsen und im Kreis Borken in Nordrhein-Westfalen fanden mittlerweile erste Go-lives mit Fachverfahrensanbindung statt.
Auch für weitere ausländerrechtliche Leistungen des OZG-Themenfeldes Ein- und Auswanderung, etwa die Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen oder die Verpflichtungserklärungen, sind die jeweiligen Nachrichten und Prozesse in den XAusländer-Kapiteln definiert und befinden sich jetzt in der Umsetzung. Bereits seit Oktober 2021 sind diese OZG-Leistungen laut Bundesinnenministerium im FIT-Store eingestellt und stehen für die Bundesländer zur Nachnutzung bereit. Bis Mai 2022 sollen alle Fachverfahren angeschlossen sein, die Leistungen können dann flächendeckend ausgerollt werden. (sib)

https://www.onlinezugangsgesetz.de

Stichwörter: Fachverfahren, Ausländerwesen, Onlinezugangsgesetz (OZG), Daueraufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltstitel



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