Hamburg:
Online-Dienst eWA gestartet


[21.9.2022] In Hamburg können ab sofort bestimmte Gruppen die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) nutzen. Der Online-Dienst soll nach und nach erweitert werden und so perspektivisch allen Kommunen bundesweit zur Verfügung stehen.

In der Freien und Hansestadt Hamburg ist jetzt der Online-Dienst elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) an den Start gegangen. In der Freien und Hansestadt Hamburg ist jetzt der Online-Dienst elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) an den Start gegangen. Wie das Amt für IT und Digitalisierung den Hamburgischen Senatskanzlei mitteilt, bietet die eWA eine Alternative zum Behördengang. Der komplette Anmeldeprozess lasse sich damit rechtssicher, fristgerecht und von jedem Ort aus erledigen.
In Hamburg stehe die eWA zunächst bestimmten Nutzergruppen zur Verfügung. Der Kreis der Nutzerinnen und Nutzer werde jedoch nach und nach erweitert und der Online-Dienst künftig allen deutschen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt, damit diese ihn in ihr Angebot digitaler Verwaltungsleistungen aufnehmen können. Allein in Hamburg könnten in Zukunft jedes Jahr rund 250.000 An- und Ummeldungen und in der gesamten Bundesrepublik circa 5,5 Millionen Wohnsitzänderungen digital erledigt werden.
Der Online-Dienst ist in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entwickelt worden. Jan Pörksen, Staatsrat und Chef der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg, erläutert: „Der neue Online-Dienst ist ein gutes Beispiel dafür, wie länderübergreifende Zusammenarbeit nach dem Einer-für-Alle(EfA)-Prinzip funktioniert.“ Bundes-CIO Markus Richter ergänzt: „Die sichere Authentifizierung wird mit dem Online-Ausweis gewährleistet, zudem kann die aktuelle Anschrift bequem von zu Hause aus auf dem Personalausweis gespeichert werden. Das ist nutzerfreundlich und innovativ – so, wie moderne Verwaltung sein muss.“

Nutzerzielgruppe der eWA

Dem Amt für IT und Digitalisierung zufolge richtet sich das Angebot zum Start an unverheiratete Personen ohne minderjährige Kinder, die innerhalb Hamburgs umziehen. Diese Gruppe von Deutschen und EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Angehörigen des europäischen Wirtschaftsraums mache den größten Teil der Hamburger Haushalte aus, die rund 57 Prozent aller Umzüge innerhalb Hamburgs bewegen. Möglich seien alle Anmeldungen in neue Haupt- oder alleinige Wohnungen. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Dienstes seien ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein Nutzerkonto mit Postfach und die AusweisApp2. EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums könnten den Dienst mittels einer eID-Karte nutzen. Der Online-Dienst werde kontinuierlich ausgebaut. Nach Ende der Pilotphase soll im Jahr 2023 der Umzug in eine andere Kommune ermöglicht werden sowie die An- und Ummeldung von Familien und weiteren Nutzergruppen.

Prozessablauf

Bürgerinnen und Bürger würden Schritt für Schritt durch den Online-Dienst geführt. Sie authentifizierten sich datenschutzkonform durch die Online-Ausweisfunktion ihres deutschen Personalausweises oder mittels eID-Karte. Dann erhielten sie Zugriff auf ihre bisher im Melderegister gespeicherten Daten, könnten diese überprüfen und ihre neue Adresse eingeben. Wie das Amt für IT und Digitalisierung den Hamburgischen Senatskanzlei weiter mitteilt, ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung nicht mehr notwendig. Stattdessen erhielten die Bürgerinnen und Bürger einen Code, der per Post an die neue Adresse geht. Mit dem Code gebe es die elektronische Meldebestätigung zum Download. Ein elektronisches Siegel mache das Dokument fälschungssicher. Die neuen Daten aus dem Melderegister könnten nun per App direkt auf den Chip im Personalausweis oder der eID-Karte übertragen werden. Dafür genüge ein handelsübliches Smartphone. Der Adressaufkleber für das Ausweisdokument komme per Post. (th)

https://www.wohnsitzanmeldung.de
https://www.digital.hamburg.de

Stichwörter: Fachverfahren, Hamburg, eWA, OZG, Bürgerservice

Bildquelle: anima21/123rf.com

Druckversion    PDF     Link mailen


 Anzeige

Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Fachverfahren
Kreis Bergstraße: Taxi- und Mietwagengenehmigung online
[28.6.2024] Im Kreis Bergstraße ist die Taxi- und Mietwagengenehmigung ab sofort über einen Online-Service möglich. mehr...
Hamburg: Digitale Wohnsitzanmeldung – auch für Familien
[26.6.2024] Der von Hamburg entwickelte Online-Dienst zur digitalen Wohnsitzummeldung nach Umzug hat eine weitere Ausbaustufe erreicht und öffnet sich für die Nutzergruppe der Familien. Gleichzeitig kommt der Roll-out des EfA-Dienstes voran. mehr...
Nach einem Umzug können nun auch Familien ihren neuen Wohnsitz online anmelden – ohne Amtsbesuch. Das Verfahren ist komplett digitalisiert.
AKDB: Wahl-Software elect im Einsatz
[26.6.2024] Die AKDB berichtet, dass bei der Europawahl in den Wahlämtern von mehr als 1.000 ihrer Kunden die Software elect zum Einsatz kam. Die nutzerfreundliche Lösung habe sich dabei auch mit einer schnellen und unkomplizierten Aufbereitung der Ergebnisse bewährt. mehr...
Die Wahl-Software elect war bei der Europawahl in den Wahlämtern von rund 1.000 AKDB-Kunden im Einsatz.
Wiesbaden: Vom PDF zum Online-Antrag
[25.6.2024] Auch im Sozialdezernat Wiesbaden ist die Zukunft digital: Zahlreiche Online-Angebote ermöglichen den Zugang zu sozialen Dienstleistungen. Dabei kommen auch EfA-Anträge zum Einsatz. Zudem werden spezifische Zielgruppen gezielt angesprochen, etwa Senioren oder wohngeldberechtigte Familien. mehr...
In Wiesbaden ermöglichen zahlreiche Online-Angebote den Zugang zu sozialen Dienstleistungen.
OZG: 200. Ausländerbehörde geht online
[25.6.2024] Der Roll-out der EfA-Dienste aus dem vom Land Brandenburg verantworteten OZG-Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ schreitet voran. Nachdem im September 2023 der Go-live der 100. Ausländerbehörde vermeldet werden konnte, ging nunmehr die 200. Behörde online. mehr...
Weitere FirmennewsAnzeige

Besuchersteuerung: Das neue Einbürgerungsgesetz stellt Behörden vor zusätzliche Herausforderungen
[12.6.2024] Am 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Einbürgerungsgesetz in Kraft. Damit verkürzt sich die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von derzeit acht auf fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre. Demzufolge werden Ausländerbehörden künftig mehr Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen. Allerdings stoßen bereits heute viele Ausländerbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen. Magdalene Rottstegge, zuständig für das Business Development bei der SMART CJM GmbH, erläutert, wie Ämter das erhöhte Arbeitsaufkommen besser bewältigen können. mehr...

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[31.5.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Fachverfahren:
Lecos GmbH
04103 Leipzig
Lecos GmbH
EDV Ermtraud GmbH
56598 Rheinbrohl
EDV Ermtraud GmbH
GovConnect GmbH
30163 Hannover
GovConnect GmbH
JCC Software GmbH
48149 Münster
JCC Software GmbH
Aktuelle Meldungen