[25.10.2022] Der Bund hat völlig überraschend einen sofortigen Förderstopp für das Gigabitförderprogramm wegen fehlender Haushaltsmittel verkündet. Davon sind vor allem Kommunen in ländlichen Regionen betroffen. Unklar sind auch die Konsequenzen für bereits laufende Antragsverfahren.
Ohne Ankündigung hat die Bundesregierung das Graue-Flecken-Förderprogramm rückwirkend zum 17. Oktober 2022 eingestellt. Als Grund wurde genannt, dass zur Verfügung stehenden Finanzmittel für das Jahr 2022 bereits ausgeschöpft seien. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an Kommunen in ländlichen Regionen, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Telekommunikationsunternehmen nicht in Betracht gezogen wird (
wir berichteten).
Länder, Kommunen und mit dem Glasfaserausbau befasste Unternehmen bezogen eine klare Position gegen den plötzlichen Förderstopp. Damit habe der Bund den Ausbauplänen vieler Kommunen insbesondere im ländlichen Raum vollständig den Boden entzogen, sagte Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Die Auswirkungen auf laufende Verfahren seien unklar. In vielen Fällen sei mit erheblichen Verzögerungen und noch nicht zu beziffernden Mehrkosten zu rechnen.
Das Förderprogramm des Bundes sollte zu Beginn des Jahres 2023 mit einer neuen Förderrichtlinie überarbeitet werden. Doch scheine eine Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Richtlinie nicht auf der Agenda des Bundes zu stehen, sagte Füracker. Dies sei „eine Vollbremsung auf dem Weg in Deutschlands digitale Zukunft“, so Füracker, der den Bund aufforderte, seine „fatale Fehlentscheidung“ sofort zu korrigieren und schnellstmöglich für Kommunen und Länder Klarheit zu schaffen, wie es weitergehe.
Unklarheit für laufende Erkundungs- und Antragsverfahren
Auch von Unternehmensseite wurde der plötzliche Förderstopp stark kritisiert. Mit seiner Entscheidung führe das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) seine Gigabitstrategie ad absurdum, sagte Dirk Fieml, CEO des Breitbandspezialisten tktVivax. tktVivax ist Umsetzungspartner in zahlreichen Glasfaserprojekten und unterstützt deutschlandweit Kommunen, Gebietskörperschaften und Stadtwerke beim Glasfaserausbau. Mit dem Arbeitskreis Glasfaser Deutschland (AK GAD) hat das Unternehmen zudem eine Plattform initiiert, die dem Erfahrungsaustausch zu operativen Themen des Glasfaserausbaues dienen soll.
Es gebe noch keine Aussagen des BMDV, welche konkreten Auswirkungen diese Entscheidung habe. Bisher gehe er davon aus, dass bereits gestellte Förderanträge ihre Gültigkeit behielten und dass auch laufende Verfahren nicht betroffen seien, so Fieml. Unklar sei, inwieweit bereits genehmigte 3.3-Förderbescheide und schon durchgeführte Markterkundungsverfahren betroffen seien und ob hier dennoch 3.1- oder 3.2-Anträge gestellt werden könnten. Die Entscheidung des Ministeriums sei weitreichend und habe Auswirkung auf die gesamte Branche, so Fieml. Es stehe zu befürchten, dass viele Projekte ausgebremst würden. Insbesondere die Stadtwerke stellten den Glasfaserausbau vielerorts wegen der aktuellen Energiekrise ohnehin auf den Prüfstand.
(sib)
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