[13.12.2004] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg hat seinen aktuellen Jahresbericht vorgestellt. In der Behördenpraxis bemängelt er unter anderem den unzureichenden Zugriffsschutz für personenbezogene Daten in IT-Netzwerken.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Peter Zimmermann, hat den 25. Jahresbericht des Landes vorgestellt. Er nutzte die Gelegenheit, um die jüngsten bundesgesetzlichen Vorhaben, wie das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit oder etwa die neuen Regelungen zur Speicherung von Telekommunikationsdaten, zu kritisieren, und beklagte eine Aushöhlung des Grundrechts auf Datenschutz. In der baden-württembergischen Behördenpraxis sieht er Probleme durch die zunehmende Vernetzung der IT. Es existierten kaum noch Computer, die nicht Teil eines lokalen oder überregionalen Verwaltungsnetzes seien. Unzulängliche Maßnahmen des Zugriffsschutzes würden in einer vernetzten Umgebung weitaus mehr Personen unberechtigte Zugriffsmöglichkeiten eröffnen, als dies bei der Datenverarbeitung in isolierten Systemen möglich sei. In diesem Zusammenhang stellten die Datenschützer zum Teil "haarsträubende Mängel" fest, die es ermöglichten, dass zahlreiche Bedienstete unberechtigt auf sensible medizinische Daten, Justizdaten, Personaldaten, Daten eines Gesundheitsamts, eines Sozialamts sowie einer Psychologischen Beratungsstelle hätten zugreifen können. Sogar als "Fiasko" wird der Datenschutz im Rahmen der elektronischen Erfassung der Anträge für das Arbeitslosengeld II bezeichnet. Demnach konnten die Nutzer des Programms zur Leistungsberechnung (A2LL) bundesweit auf Daten aller erfassten Personen zugreifen. Betroffen waren hiervon nicht nur die Stammdaten der Antragsteller, sondern sämtliche zur Bearbeitung automatisiert erfassten personenbezogenen Informationen wie beispielsweise Daten über Familienangehörige der Antragsteller.
(hi)
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