[20.6.2023] Die AöR d-NRW und BayKommun haben eine Partnerschaft vereinbart. Ziel ist es, den Roll-out digitaler Verwaltungsleistungen in den Kommunen zu beschleunigen. Dabei stehen EfA-Leistungen im Fokus, die bei der OZG-Umsetzung entwickelt wurden.
Die staatlich-kommunalen IT-Unternehmen BayKommun und d-NRW wollen ihre Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltungsdienstleistungen intensivieren. Mit dem Unterzeichnen eines Letter of Intent (LOI) haben beide Organisationen den Grundstein für eine engere Partnerschaft gelegt, berichtet jetzt d-NRW. Ziel der Vereinbarung ist es, den flächendeckenden Roll-out digitaler Verwaltungsdienstleistungen zu beschleunigen und den Leistungsaustausch effektiver zu machen. Damit tragen BayKommun AöR und d-NRW AöR dem gemeinsamen Kabinettsbeschluss der Landesregierungen des Freistaats Bayern und des Landes Nordrhein-Westfalen vom April 2023 Rechnung.
Die BayKommun, als frisch gegründete Anstalt des öffentlichen Rechts (
wir berichteten), hat den gesetzlichen Auftrag, die bayerischen Kommunen bei der Nutzung bereits entwickelter Online-Dienste zu unterstützen. Dabei steht vor allem die Nachnutzung von EfA-Leistungen im Fokus, um eine breite Palette von sofort einsetzbaren Online-Diensten anzubieten und damit die digitale Verwaltung flächendeckend voranzubringen. Die d-NRW AöR verfolgt dieselben Ziele für Nordrhein-Westfalen und fungiert als zentrale Anlaufstelle für kommunale Online-Dienste. Gemeinsam wollen beide Organisationen einen bundesweiten Leistungsaustausch fördern und somit den digitalen Fortschritt in den Kommunen vorantreiben.
Nutzerbedürfnisse ernst nehmen
Die Zusammenarbeit basiert nach Angaben von d-NRW auf klaren Eckpunkten, darunter auch eine Kooperation auf vertraglicher Basis, die später gegebenenfalls institutionalisiert werden kann. Wichtige Arbeitsbereiche sind der Aufbau von länderübergreifendem Know-how, der Austausch mit weiteren Kooperationspartnern und die Förderung von Standards im Bereich des OZG-Leistungsaustauschs. Die nächsten Schritte umfassen die Prüfung des Eintritts von BayKommun in die so genannte Interöffentliche Vereinbarung des Kommunalvertretermodells, um die gemeinsamen Ziele und Maßnahmen weiter voranzutreiben.
Als Dienstleister wollen beide Organisationen einen konkreten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger, ihrer Länder und Kommunen schaffen. Dabei spielten Transparenz sowie eine enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Stakeholdern eine große Rolle – nur so könne sichergestellt werden, dass die digitalen Verwaltungsdienstleistungen den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen.
(sib)
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Bildquelle: d-NRW