Köln:
Auf dem Weg zur digitalen Baugenehmigung


[28.6.2023] Die Stadt Köln erweitert ihr Angebot für den digitalen Bauantrag. Bisher konnten nur Anträge für den Wohnungsbau elektronisch gestellt und bearbeitet werden – ab sofort ist dies auch für kleine Sonderbauten möglich. Weitere Ausbaustufen des digitalen Bauantrags sind geplant.

In Köln können seit dem vergangenen Jahr Bauanträge für den Wohnungsbau durchgängig digital bearbeitet werden (wir berichteten), ab sofort können auch Anträge auf kleine Sonderbauten im Sinne des § 64 BauO NRW digital angenommen und bearbeitet werden. Dazu gehören alle nicht reinen Wohngebäude, die keine großen Sonderbauten sind, wie zum Beispiel Gaststätten mit weniger als 200 Gastplätzen oder Einzelhandel mit weniger als 2.000 Quadratmeter Verkaufsfläche. Sie werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Die Stadt Köln geht damit als nach eigenen Angaben zweitgrößte Bauaufsichtsbehörde Deutschlands den nächsten Schritt in Richtung volldigitales Baugenehmigungsverfahren, eingebunden ist dabei das landesweite Bauportal.NRW. Bauanträge können über die städtische Internet-Seite eingereicht werden. Über eine Verknüpfung zum Bauportal.NRW melden sich Nutzerinnen und Nutzer im Servicekonto.NRW an, anschließend steht ein digitaler Antragsassistent zur Einreichung der notwendigen Antragsunterlagen zur Verfügung. Die in der Bauordnung NRW normalerweise vorgeschriebene Schriftform für Bauanträge entfällt dabei.
In weiteren Ausbaustufen soll laut der Pressestelle der Stadt noch bis Ende des Jahres 2023 die digitale Antragstellung für große Sonderbauten gemäß § 65 BauO NRW und für Vorbescheide gemäß § 75 BauO NRW ermöglicht werden. Große Sonderbauten sind etwa Gaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen oder Einzelhandel mit mehr als 2.000 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie werden im nicht vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft. Bei Vorbescheiden werden nur einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens abgefragt und geprüft. Diese sind ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung. (sib)

https://www.bauantrag.koeln

Stichwörter: Fachverfahren, Köln, Bauwesen, Bauantrag



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Fachverfahren
Kreis Bergstraße: Taxi- und Mietwagengenehmigung online
[28.6.2024] Im Kreis Bergstraße ist die Taxi- und Mietwagengenehmigung ab sofort über einen Online-Service möglich. mehr...
Hamburg: Digitale Wohnsitzanmeldung – auch für Familien
[26.6.2024] Der von Hamburg entwickelte Online-Dienst zur digitalen Wohnsitzummeldung nach Umzug hat eine weitere Ausbaustufe erreicht und öffnet sich für die Nutzergruppe der Familien. Gleichzeitig kommt der Roll-out des EfA-Dienstes voran. mehr...
Nach einem Umzug können nun auch Familien ihren neuen Wohnsitz online anmelden – ohne Amtsbesuch. Das Verfahren ist komplett digitalisiert.
AKDB: Wahl-Software elect im Einsatz
[26.6.2024] Die AKDB berichtet, dass bei der Europawahl in den Wahlämtern von mehr als 1.000 ihrer Kunden die Software elect zum Einsatz kam. Die nutzerfreundliche Lösung habe sich dabei auch mit einer schnellen und unkomplizierten Aufbereitung der Ergebnisse bewährt. mehr...
Die Wahl-Software elect war bei der Europawahl in den Wahlämtern von rund 1.000 AKDB-Kunden im Einsatz.
Wiesbaden: Vom PDF zum Online-Antrag
[25.6.2024] Auch im Sozialdezernat Wiesbaden ist die Zukunft digital: Zahlreiche Online-Angebote ermöglichen den Zugang zu sozialen Dienstleistungen. Dabei kommen auch EfA-Anträge zum Einsatz. Zudem werden spezifische Zielgruppen gezielt angesprochen, etwa Senioren oder wohngeldberechtigte Familien. mehr...
In Wiesbaden ermöglichen zahlreiche Online-Angebote den Zugang zu sozialen Dienstleistungen.
OZG: 200. Ausländerbehörde geht online
[25.6.2024] Der Roll-out der EfA-Dienste aus dem vom Land Brandenburg verantworteten OZG-Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ schreitet voran. Nachdem im September 2023 der Go-live der 100. Ausländerbehörde vermeldet werden konnte, ging nunmehr die 200. Behörde online. mehr...
Weitere FirmennewsAnzeige

Besuchersteuerung: Das neue Einbürgerungsgesetz stellt Behörden vor zusätzliche Herausforderungen
[12.6.2024] Am 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Einbürgerungsgesetz in Kraft. Damit verkürzt sich die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von derzeit acht auf fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre. Demzufolge werden Ausländerbehörden künftig mehr Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen. Allerdings stoßen bereits heute viele Ausländerbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen. Magdalene Rottstegge, zuständig für das Business Development bei der SMART CJM GmbH, erläutert, wie Ämter das erhöhte Arbeitsaufkommen besser bewältigen können. mehr...

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[31.5.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Fachverfahren:
G&W Software AG
81671 München
G&W Software AG
JCC Software GmbH
48149 Münster
JCC Software GmbH
LogoData ERFURT GmbH
99084 Erfurt
LogoData ERFURT GmbH
Aktuelle Meldungen