Frankfurt am Main:
Zweitwohnungssteuer digital erledigen


[16.9.2024] Die Frankfurter Stadtverwaltung stellt einen weiteren digitalen Service zur Verfügung: Die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer kann ab sofort online eingereicht werden. Mit dieser neu umgesetzten OZG-Leistung steigt nicht nur die Bürgerfreundlichkeit, auch die Verwaltung wird effizienter und nachhaltiger.

In Frankfurt am Main ist eine Zweitwohnungssteuer fällig. Die notwendigen Angaben können jetzt online gemacht werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat ihr digitales Angebot erweitert: Ab sofort können alle, die dort eine Zweitwohnung haben, ihre Erklärung zur Zweitwohnungssteuer online einreichen. Ganz ohne Gang zum Amt oder zum Briefkasten ist es möglich, mit wenigen Klicks die erforderlichen Daten einzugeben und Nachweise hochzuladen, teilt die Mainmetropole mit. Nach Abschluss der Erklärung könnten alle eingereichten Daten und Dokumente direkt heruntergeladen und gespeichert werden.
„Wir bauen unsere Onlineservices kontinuierlich aus. Die Möglichkeit, die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer online abzugeben, ist ein weiterer Schritt, und wir erfüllen damit noch mehr Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz“, sagt Eileen O’Sullivan, Dezernentin für Bürger:innen, Digitales und Internationales.
Entwickelt wurde der neue Onlineservice in Zusammenarbeit zwischen dem Kassen- und Steueramt sowie dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik. Bereits seit dem 1. Januar 2019 erhebt die Stadt Frankfurt eine Zweitwohnungssteuer. Seitdem wurden bereits rund 23.000 Erklärungen eingereicht. Steuerpflichtig ist jede volljährige Person, die im Stadtgebiet von Frankfurt am Main eine Zweitwohnung innehat und über diese im Erhebungszeitraum tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Bei der Erklärung werden Angaben zur Person, zur Zweitwohnung, zu möglichen Ausnahmen und zur Bemessungsgrundlage wie beispielsweise der Nettokaltmiete sowie zu eventuell bereits vorhandenen Buchungszeichen benötigt.
Das Kassen- und Steueramt der Stadt stehe für Fragen, Anregungen oder Kritik rund um die neue Onlinefunktion per E-Mail (zweitwohnungssteuer.amt21@stadt-frankfurt.de) zur Verfügung. (sib)

https://frankfurt.de/Erklaerung-Zweitwohnungssteuer

Stichwörter: Fachverfahren, Frankfurt am Main, OZG, Steuerwesen

Bildquelle: Tobias Reich (electerious)/Unsplash

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