AKDB:
Angebot für Meldebehörden


[5.1.2007] Bei dem bundesweiten elektronischen Datenaustausch im Meldewesen ab dem 1. Januar 2007 fungiert die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) als Vermittlungsstelle für den Freistaat Bayern. Sie will ihre Kunden durch ein "Rund-um-sorglos-Angebot" entlasten.

Seit dem 1. Januar 2007 sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, Rückmeldungen bundesweit elektronisch durchzuführen. Bei über 5.400 Meldebehörden in Deutschland war zu klären, wie der Datenaustausch untereinander rationell zu organisieren sei. Fast alle Bundesländer haben sich für die Einrichtung von Vermittlungsstellen entschieden. Meist wurden die kommunalen Service-Rechenzentren und Datenzentralen als Vermittlungsstellen gewählt. Im Freistaat Bayern hat die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) diese Funktion. Laut einer Pressemitteilung der AKDB werden die Meldebehörden durch ein "Rund-um-sorglos-Angebot" der AKDB von einer Reihe von Aufgaben entlastet. So stellt die AKDB für ihre Kunden die Nutzung des Intermediärs sicher. Außerdem übernimmt sie die Einträge in und Anbindung an das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) und beschafft das für die Vermittlungsstelle benötigte Zertifikat. (rt)

http://www.akdb.de

Stichwörter: AKDB, Meldewesen, elektronische Rückmeldung



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