[27.3.2007] Das Ordnungswidrigkeitenverfahren owi21 kommt künftig auch in Schleswig-Holstein zum Einsatz. Einen entsprechenden Vertrag haben der Hersteller ekom21 und der IT-Dienstleister Dataport unterzeichnet.
Das Unternehmen ekom21 und der IT-Dienstleister Dataport haben einen Vertrag über den Einsatz des Programms owi21 in Schleswig-Holstein unterzeichnet. owi21 ist das von ekom21 entwickelte Verfahren zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. Mit der Software werden nicht nur Verstöße im Straßenverkehr verarbeitet, sondern auch sonstige Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise die illegale Abfallentsorgung. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren basiert auf Web-Technologie und wird bei vollständiger Mandantentrennung zentral für die Nutzer bereitgestellt. Laut einer Pressemitteilung von Dataport und ekom21 bietet Dataport die Software owi21 in Schleswig-Holstein im Rahmen eines Gesamtdienstleistungspakets unter der Produktbezeichnung Dataport.OWI an. Neben der Landespolizei als größtem Einzelanwender mit jährlich etwa 600.000 Fällen sollen auch zahlreiche kommunale Bußgeldstellen Dataport.OWI nutzen. owi21 wird bereits in Hessen bei rund 280 Kommunen sowie der Zentralen Bußgeldstelle des Landes (ZBS) beim Regierungspräsidium Kassel eingesetzt. Außerdem wird das Verfahren landesweit in Baden-Württemberg und Thüringen genutzt.
(rt)
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