[6.8.2007] In der aktuellen Version entspricht die Finanz-Software des Unternehmens MACH neben den gesetzlichen Bestimmungen auch internationalen Standards für die Rechnungslegung. Dies hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jetzt attestiert.
Die MACH-Software in der Version 1.6 wurde von einer international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Wie das Unternehmen MACH mitteilt, haben die Prüfer nun - wie bereits für die Vorversionen - die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bescheinigt. Neben den gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts waren die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Prüfgegenstand. Ebenso gehörten die Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung und die aktuell gültigen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) zum Prüfungsumfang. Geprüft und testiert wurden sowohl Client-Server-Komponenten als auch Web-Anwendungen der integrierten MACH-Software. Die Prüfer attestieren der Software die notwendige Flexibilität für eine Rechnungslegung, die auch die an IFRS/IAS angelehnten internationalen Standards nach IPSAS berücksichtigt. Daher könne mit der MACH-Software eine Rechnungslegung nach IPSAS umgesetzt werden. In der Ausgestaltung der Anforderungen für die Neue Kommunale Rechnungslegung (NKR) trägt die Software dem Bericht zu Folge den typischen Workflow-Prozessen in öffentlichen Verwaltungen Rechnung und entspreche den gesetzlichen Anforderungen.
(al)
http://www.mach.de
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